Testfall für den Synodalen Weg: Macht und Gewaltenteilung in der Kirche.

Die viel beachtete und weitgehend bejahte Auffassung, beide Kirchentümer seien einig in der Rechtfertigungslehre, … scheint ein Strohfeuer gewesen zu sein, das mit dem feinen, aber permanenten Strahl kirchlichen Weihwassers zum Verlöschen gebracht wird.
E. Jüngel, Die Kirche als Sakrament?, ZThK 80 (1983), 432.

Ein innerchristliches Gespräch?

Bei einer genaueren Analyse erschließt sich die Krise der römisch-katholischen Kirche als ein Schwelbrand von mehreren, gravierenden Unkulturen und Missständen, die ineinander verwoben sind. Alle wissen das, doch auch in Reformkreisen wird die Frage nach ihrem gemeinsamen tieferen Grund tunlichst vermieden. Man wagt sie nicht zu stellen, denn sie könnte irritierende, tief eingefleischte Verirrungen in kirchlicher Lehre, Theologie und Disziplin offenlegen. Die Tradition verborgener Missbrauchsverbrechen und einer respektlosen (geistigen und körperlichen) Übergriffigkeit gegenüber Frauen, die hartnäckige Vertuschung bzw. Verharmlosung dieser Untaten durch Kirchenleitungen, die gesetzlich verbürgte Frauendiskriminierung durch Ordinationsverbot wie überhaupt das gestörte Verhältnis zur Sexualität in der offiziellen Moral, schließlich die grassierenden Zerwürfnisse in kirchlichen Gemeinden und Organisationen, – wie kommt das alles zusammen?

Der Synodale Weg (SW) konzentriert sich in Forum 1 auf die Frage kirchlicher Macht und erarbeitet Vorschläge zu Transparenz, konsequenter Machtkontrolle und Gewaltenteilung, die vor allem die monokratische Kultur des Bischofsamts aufsprengen soll.[1] Er verspricht eine „gewissenhafte und selbstkritische“ Reflexion [Zeile 52/53], doch zu einem weiterführenden theologischen Diskurs kommt es nicht. An sich bringt die Erkenntnis, die Macht der Kirche sei einseitig an die Weihe gebunden und gelte deshalb als sakrosankt [89], für ein Reformkonzept noch keinen Fortschritt. Ertragsarm sind auch die Erinnerungen an die „theologischen Orte“[2] [270-281], die anspruchsvollen Ausführungen zum „dialogischen“ Offenbarungsbegriff des 2. Vatikanischen Konzils [258ff], die Erinnerung an das Gesamtgefüge von ineinandergreifenden Aspekten [279] sowie an den Glaubenskonsens des gesamten Gottesvolkes. [315, 645, 843].

Auch die diffus bleibende Kirchenmetapher vom Sakrament (vgl. O. Semmelroth, Die Kirche als Ursakrament, 1953) lädt zu keinen hilfreichen Differenzierungen ein. Es wird ja nur der einleitende Satz des Konzils wiederholt: die Kirche sei gleichsam[!] „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ [vgl. 398ff]. Was folgt daraus für eine Hierarchie, die dieser innigen Vereinigung hartnäckig im Wege steht, vielleicht hat sie sich ihrer zu sehr bemächtigt? Die ökumenisch höchst unsensible Überladung des Sakramentsbegriffs, die das Wort als ihren klassischen Gegenpol vergisst, lenkt ab von einer genaueren Analyse des Inhalts kirchlicher Machtausübung, die jetzt fällig wäre. Es reicht ja nicht, in Weberscher Manier darauf hinzuweisen, dass Macht das Verhalten des Gegenübers beeinflusst [vgl. 525]. Es reicht auch nicht, ohne weitere Reflexion auf die Unterscheidung von „Macht“ und „Vollmacht“ oder auf die Macht der Leitung und der Heiligung hinzuweisen [187, 436, 539]. Die Frage lautet doch: Wie wirken die beiden Klassen von Macht aufeinander, in welchem Kräfteraum kommen sie zur Wirkung und was passiert, wenn sie sich gegenseitig immunisieren, statt sich zu relativieren? Wer den Sinn römisch-katholischer Macht durchschauen will, kann weder von dem Kernmodell der Apostolischen Sukzession absehen (die im Papier nur nebenbei erwähnt wird [479]), noch davon, dass die konkreten Sakramente massiv vom Kirchenrecht überfremdet sind und im höchst fragwürdigen Gedanken einer objektiven Wirkung (ex opere operato) kulminieren; persönliche Unmoral tut dem Heilswirken keinen Abbruch. Wie will man dies etwa mit dem Gedanken einer dialogischen Offenbarung in Einklang bringen, wenn sie denn wirklich ernst genommen wird?

Konfliktträchtige Entwicklungen

Anders gesagt, die harmonisierende und versöhnliche Gedankenführung des Papiers wurde um den Preis erkauft, dass man alle konfliktträchtigen theologischen Aspekte ausgeklammert hat. Doch gerade sie müssten diskutiert werden. Vernachlässigt wird z.B.
– … die Tatsache, dass es bei den kirchlichen Ämtern zunächst nicht um die Kompetenz der Sakramentenspendung und höheren Heilsvermittlung, sondern um die nüchterne Rolle der Gemeindeleitung geht, auch wenn sie ab dem 4. Jahrhundert von staatlich sakralisierten Hoheitsansprüchen überlagert und verfremdet wird. In einer Epoche, da die Volkskirche an ihr Ende gekommen ist, müsste dieser Schritt kritisch re- und de-konstruiert werden.
– … die ebenfalls später entstandene Rolle eines Priestertums, das faktisch das heidnische Rollenverständnis eines öffentlichen Opferkultes übernommen hat (Martin Ebner). Angesichts der aktuellen Krisensituation verdient dieser Schritt höchste Aufmerksamkeit; es stellt sich die Frage, was Priestertum überhaupt bedeutet.
– … die wuchernde Opfer– und Sühnetheologie, die sich schon früh mit Macht durchgesetzt, andere biblische Metaphern verdrängt und die neue Rolle des „Opferpriesters“ verstärkt hat; sie führt zur engen Verknotung einer einseitigen Schuldkultur mit einer verhärteten Männerbündelei sowie einer pseudosakralen Sexualphobie.[3]
– … eine durchgreifende Verrechtlichung des Kirchen- und Heilsbegriffs seit den Gregorianischen Reformen; sie verhindert in hohem Maße die Gestaltungs- und Erneuerungskraft spiritueller Erfahrungen und verdrängt neue kulturbedingte Konstellationen.
– … die gegenreformatorische Verhärtung und Verdinglichung eines Sakramentsgedankens, der jetzt endgültig von der Idee objektiver, rechtlich abgesicherter Vollzüge überrollt wird und das (bischöfliche zw. presbyteriale) Amt gegen alle Kritik und Kontrolle a priori immunisiert.
– … ein absolutistischer Antimodernismus, der sich in skandalöser Weise über Grundregeln von Gemeinschaft, Gleichheit, Geschwisterlichkeit und der Synodalität des Gottesvolkes erhebt und den Weg zu einem formalisierten Machtdiskurs freigibt, wie er im Papier präsentiert wird.

Die genannten, bisweilen sachfremden und interessengeleiteten Aspekte sind in unterschiedlichem Maße in die offizielle Glaubenslehre eingegangen. Eine nachhaltige, nach innen wirksame Reform müsste entsprechende Justierungen bzw. Korrekturen voraussetzen. Warum ist das bislang nicht geschehen?

Zudem sehe ich ein gravierendes Versäumnis darin, dass sich auch der SW hartnäckig dagegen sträubt, von der evangelischen Amts- und Kirchenlehre auch nur ansatzweise zu lernen, mit M. Luther etwa endlich den unheilvollen Zwang zu Objektivismus und Heilsgarantie aufzusprengen.

Es reicht ja nicht, in unkritischer Unbekümmertheit und ohne Rückbezüge einfach ein gegenwartsfreundliches Menschenrechtsmodell voranzutreiben, so wertvoll dieses auch ist. Es käme darauf an, auf die genannten traditionellen Positionen auch inhaltlich einzugehen und so ins aktive Gespräch zu kommen. Andernfalls werden sich die internen Zerwürfnisse nur noch intensivieren.

Auch reichen die standardisierten Bezugnahmen auf das 2. Vatikanische Konzil [29, 234ff, 258, 272, 303, 398ff, 466] nicht aus, weil dieses Konzil mit großer Virtuosität neben neuen Aspekten auch alte, geradezu kontradiktorische Gesichtspunkte gelten lässt. Wer sich etwa auf die Ausführungen vom „Volk Gottes“ (Kap. 2 der Kirchenkonstitution) beruft, muss den Antipoden zugestehen, dass sie sich auf „die hierarchische Verfassung der Kirche (Kap. 3) versteifen. Wer den untrüglichen Glaubenssinn der gesamten Gottesvolkes ins Spiel bringt, muss auch zugeben, dass gemäß Konzil auch seine Gültigkeit vom zustimmenden Wahrheitsspruch des Lehramts abhängt. Schließlich macht sich das Papier auch die Untugend hochoffizieller Organe zu Eigen, nur päpstliche und kirchenoffizielle Dokumente zu zitieren.[4] Allmählich könnte man wissen, dass anderswo innovativere Aspekte zu finden sind.

Doch die entscheidende Schwäche des Macht-Papiers ist noch nicht genannt. Die vielfachen formalen Ausführungen zu Macht, zu ihrer Kontrolle, Differenzierung und kirchenrechtlichen Einordnung vernachlässigen die Frage: Über welche Inhalte verfügen denn die kirchlichen Machtträger? Was meint man eigentlich mit dem Modewort „systemisch“? [11, 42, 126, 218, 963] Für welche Ziele setzen die Machttragenden ihre Kompetenzen ein und was wollen/sollen sie konkret mit ihrer Machtfülle tun? Welche Glaubensdynamik hat im Laufe der Jahrhunderte zur wachsenden Monopolisierung kirchlicher Macht geführt, obwohl im Charismenkapitel des Paulus (1 Kor 12) davon noch nichts zu spüren ist, und was ist der Grund dafür, dass die römisch-katholische Kirche sich ausgerechnet der neuzeitlichen Entdeckung der menschlichen Freiheit und Subjektivität so entschieden verweigert hat? Wie also kommt es, dass sie dem Freiheitsbewusstsein ihrer Gläubigen auch heute noch nicht „gebührende Entfaltungsmöglichkeiten“ eröffnet hat (G. Essen)?

Gewiss, modern demokratische Instrumente der Machtzähmung sollten auch in der römisch-katholischen Kirche zur Geltung kommen, doch für eine nachhaltige, von innen kommende Umkehr reichen sie nicht aus. Zu fragen ist, wofür die hierarchischen Machtträger ihre Befugnisse in Anspruch nehmen. In welchem religiösen Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis stehen zu ihnen die „einfachen Gläubigen“, wie das früher hieß?

Das katholische Menschenbild

Eine zielführende Antwort liefert ein Blick auf das verschattete kirchliche Menschenbild, das über den Umweg der Erbsündentheorie weitgehend von Augustinus geprägt ist. Es hat negative, traumatisierende Wirkungen (Michael Pflaum) und prägt dennoch das Zentrum der christlichen Botschaft. Gemäß dem Katholischen Katechismus ist die Erbsündenlehre „gewissermaßen die ‚Kehrseite‘ der frohen Botschaft, dass Jesus der Retter aller Menschen ist, dass alle Menschen des durch Sühne erwirkten Heils bedürfen und dass das Heil dank des Opfertodes Christi allen angeboten ist.“ Die Kirche sei „sich klar bewusst, dass man nicht an der Offenbarung der Erbsünde rühren kann, ohne das Mysterium Christi anzutasten.“ (Nr. 389). Das ist eine bedrückende Mitteilung, die Jesus wohl nicht verstanden hätte. Zwar gilt die Erbsünde nicht als persönliche Tat, aber dank der Sünde Adams als ein defizitärer Zustand des Unheils. Dem Menschen fehlen die „ursprüngliche Heiligkeit und Gerechtigkeit“, die natürlichen Kräfte der Natur sind verletzt; der Mensch ist „zur Sünde geneigt“ (405), der Teufel hat „eine gewisse Herrschaft über den Menschen erlangt.“ (407) Dies zu übersehen „führt zu schlimmen Irrtümern im Bereich der Erziehung, der Politik, des gesellschaftlichen Handelns und der Sittlichkeit.“ (407) Die Überzeugung, ein Mensch könne aus eigener freier Entscheidung ein gutes Leben führen, wird noch immer als inakzeptabler, weil stolzer „Pelagianismus“ verurteilt. Da nur die Taufe von der Erbsünde lossprechen kann, gilt sie als heilsnotwendig, – eine Qualität, die für die (alleinseligmachende) Kirche als ganze steht. (846)

In der heutigen Verkündigung gilt dieses Thema als schwierig, man gibt sich lieber jesuanisch und spricht von der „Freiheit der Kinder Gottes“. Doch in Wirklichkeit hat sich dieser Unheilsmythos als allgegenwärtiges Trauma festgesetzt. Man denke nur an
– die aufdringliche Präsenz von Schuld und Vergebung in katholischen und evangelischen Liturgien,
– die einseitige Engführung der Eucharistie und christlicher Erlösungsmodelle auf Jesu Optertod,
– die automatisierte Hemmung Vieler in Kirchenleitungen und Seelsorge, die menschliche Freiheit und das persönliche Gewissen vorbehaltlos anzuerkennen,
– die zum inneren Zwang gewordene Gewohnheit, alle Welt über die Wahrheit und das Gute zu belehren (mater der magistra),
– die unausrottbare Überzeugung, alles Heil der Welt werde im Grunde nur durch diejenigen Kirchen vermittelt, die die Sakramente gültig spenden können.

Auffallend ist nicht die gelegentliche Rechthaberei, der wir bei katholischen Kirchenleitungen begegnen, sondern die Verschärfung eines Überlegenheitskomplexes, den diese Kirche über die Jahrhunderte hin konsequent auf- und ausgebaut hat. Ihr entscheidender Motor war seit dem 5. Jahrhundert, wie gesagt, ein tiefes Misstrauen gegenüber den Menschen; ihnen kann nur noch der Sühnetod Christi helfen. Seit Beginn der Neuzeit bewirkte dieser von Grauen begleitete Überlegenheitskomplex eine wachsende kulturelle Spaltung zwischen Kirche und „weltlicher“ Welt, zwischen Theologie und säkularer Philosophie, zwischen kirchlicher Lehre und Natur- sowie Humanwissenschaften. Seit dem 2. Vatikanum wird diese Spaltung nach innen vertieft, je mehr viele Bischöfe und Priester ihren kirchlich-sakramentalen Auftrag ohne geschichtliches und ideologiekritisches Reflexionsvermögen vorantreiben und die ganze Welt an diesem Bewusstseinsstand messen. Viele von ihnen verstehen sich noch heute in einem geradezu magischen Sinn als die auserwählten Werkzeuge dieser gewaltigen „innigsten Vereinigung“ von Welt und Mensch mit Gott, gegenüber der ein Einzelverbrechen ganz klein wirkt.

In dieser kirchentreuen Haltung wirkt der beschädigte und hilflose Mensch geradezu wie ein Sog auf die hilfsbereite, von Gott erwählte Klasse derer, die zur Heilsvermittlung auserwählt ist, denn natürlich kommen sie der hilf- und heillosen Situation der Menschheit zu Hilfe, sind von ihrer übermenschlichen Aufgabe geradezu überfordert. Am 16. Juni 2009 zitierte Benedikt XVI. mit inniger Zustimmung in einem amtlichen Schreiben den Pfarrer von Ars: „Ohne das Sakrament der Weihe hätten wir den Herrn nicht. Wer hat ihn da in den Tabernakel gesetzt? Der Priester. Wer hat Eure Seele beim ersten Eintritt in das Leben aufgenommen? Der Priester. Wer nährt sie, um ihr die Kraft zu geben, ihre Pilgerschaft zu vollenden? Der Priester. Wer wird sie darauf vorbereiten, vor Gott zu erscheinen, indem er sie zum letzten Mal im Blut Jesu Christi wäscht? Der Priester, immer der Priester. Und wenn diese Seele [durch die Sünde] stirbt, wer wird sie auferwecken, wer wird ihr die Ruhe und den Frieden geben? Wieder der Priester … Nach Gott ist der Priester alles! … Erst im Himmel wird er sich selbst recht verstehen.“

Das Macht-Papier des SW kritisiert zu Recht, dass das Amt des Priesters als sakrosankt gilt. Es verschweigt aber die tief verankerte und argumentativ abgesicherte Glaubensdynamik, die zu dieser unvergleichlichen Überhöhung geführt hat und noch immer führt. Ihr können sich auch die Bischöfe der Gegenwart nicht entziehen. Wir können, so meine Vermutung, den aktuellen Missständen nur die Grundlage entziehen, wenn wir diese fragwürdig verengte Erlösungslehre der römisch-katholischen Kirche einer grundlegenden Revision unterziehen. Vor dieser Aufgabe schrumpft das vorliegende Macht-Papier zu einem leichten Vorgeplänkel zusammen.

Gravierende Mängel

Professorin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Religionsphilosophin, Kennerin von Romano Guardini und Edith Stein, hat am 21.01.2022 im Stift Heiligenkreuz (Wien) eine fundamentale Kritik am SW vorgetragen.[5] Ihre Kritik äußert sie ohne Polemik und argumentiert theologisch; das macht eine Auseinandersetzung mit ihr interessant. Ich persönlich nehme ihre Ausführungen ernst, obwohl ich diese nicht teile. Im Macht-Papier vermisst sie neben einzelnen Erörterungen eine umsichtig einordnende Analyse, überhaupt mache die Themenwahl der vier Foren einen zufälligen Eindruck. Die Geschäftsordnung lasse während der öffentlichen Debatten keine ausführlichen Argumentationen zu und streng theologische Argumente würden eher gemieden als entfaltet. Stattdessen werde ein plausibles modernes Rechtsbewusstsein aktiviert und mit Ratschlägen aus der Organisationssoziologie und Anwendungen für das bestehende Kirchenrecht erweitert.

Weniger berechtigt, aber verständlich finde ich den Vorwurf der Kritikerin, in Sachen Missbrauchsverbrechen werde der Aufruf zur persönlichen Bekehrung vernachlässigt. Nach meinem Eindruck verweist das Papier wiederholt auf die persönliche, ethische und spirituelle Dimension der Reformfragen [55, 78, 114, 404] und setzt ein verantwortliches Verhalten auch des Klerus voraus. Deshalb finde ich auch ihren Vorhalt, das SW hätte vom päpstlichen Programm der Evangelisierung ausgehen, also das Evangelium neu entdecken müssen, weniger überzeugend, auch wenn ihn Kardinal Kasper zum tragenden Baustein seiner erstaunlichen Standardkritik gemacht hat. Denn auch das in Rom wirksame Verständnis von Evangelium und jesuanischen Impulsen lässt wichtige Fragen offen. Auch werden im Papier die Strukturfragen nicht überbetont, denn in jedem Fall ist ihre Diskussion unverzichtbar. Doch zu Recht nimmt die Kritikerin die Lücke wahr, die den Strukturvorschlägen vorangeht. Was überhaupt sind die gängigen theologischen Argumente sowie die genuin christlichen Inhalte und Impulse, die von den Strukturen zu beschützen bzw. zu gestalten sind? Ja, wenn mit den Ausführungen des Macht-Papiers alles gesagt wäre, was christlich zu sagen ist, dann wären, wie die Kritikerin sagt, auch die Erneuerungsvorschläge nicht gegen Banalität geschützt.

So nennt die Religionsphilosophin dieselben Mängel, die schon genannt sind, wenn auch von der anderen Seite. Sie beklagt den Mangel von Theologie, verweist auf die von Gott den Bischöfen übergebene „Vollmacht“, die von der Verwaltungsmacht zu unterscheiden sei. Sie bemerkt, die symboltheoretische Verhältnisbestimmung von Mann und Frau lasse sich nicht einfach in Machtfragen übersetzen. Doch zu näheren Inhalten gibt auch sie keine Information. Mit süffisantem Lächeln, also ohne den Ernst der Lage wirklich zu verstehen, gibt sie die aufgeworfene Frage wieder, ob ein Priestertum überhaupt notwendig sei. Auch sie erklärt, die vorgeschlagene Gewaltenteilung breche dem Bischofsamt das Genick. Doch auch ihr ist keine differenzierte Äußerung zur komplexen, bisweilen fragwürdigen Verfremdung und Monopolisierung von Leitungs- und Weiheamt zu entlocken. Insgesamt lässt sie nur erkennen, dass sie an den traditionellen, lehramtlich festgelegten Konturen der traditionellen Kirchenlehre nicht zu rütteln gedenkt.

Damit stimmt sie mit dem Chor der Kritikerinnern und Kritiker überein, die sich inzwischen aus allen Kulturräumen melden und auf Bischof Voderholzers Website[6] tapfer gesammelt, z.T. organisiert werden. Dazu gehört neuestens das gemeinsame Schreiben von zwei Vorkämpferinnen und zwei Vorkämpfern aus deutschen Landen.[7]. Warum sie sich die Mühe ihrer dogmatischen Ausführungen gemacht haben, ist nicht ganz klar, denn in ihrem Repetitorium haben sie nichts wirklich Neues zu vermelden und an der erhaben glänzenden und sorgsam sterilisierten Fassade dieses Textes prallt jede kritische Rückfrage ab. Dieser Text strahlt Unfehlbarkeit in Reinkultur aus und lässt vergessen, dass genau diese pathetische Egozentrik zur gegenwärtigen Misere geführt hat. Ich erinnere mich an A. Einsteins böses Wort: „Die Definition von Wahnsinn ist: immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ Dass kraft solcher Deklarationen der Wurm der Selbstzerstörung nur noch destruktiver arbeitet, ist der Hilfstruppe wohl nicht klar.

So scheint Gerl-Falkovitz auch im Sinne der Gegenseite recht zu haben: Im aktuellen Dialogfiasko redet man aneinander vorbei und der WS zeigt wie an einem Thermometer die fiebrige Entzündung der Kirche. Vielleicht kann er jetzt nur die Dramatik dieses Zustands zeigen. Erst allmählich kann man sich den Kernproblemen zuwenden, die (so die Kritikerin), schon 50 wenn nicht gar 300-400 Jahre lang verdrängt wurden, und vielleicht beansprucht dieser Heilungsprozess wirklich drei Generationen, falls man die Hilfen ausschlägt, die von ausgebooteten Katholikinnen und Katholiken schon lange angeboten sind, und sich der evangelischen Theologie überlegen fühlt.

Woher die Selbstsicherheit?

Deshalb gelten meine oben gestellten Fragen auch dem alles bewahrenden Bollwerk. Warum weigert sich die reaktionäre Streitmacht trotz aller Skandale, die festgefügte Kirchenlehre und geltende Kirchenpraxis auf ihre Brüche, Schwachstellen, kontextuelle Einflüsse hin abzuklopfen? Müsste sie die lange gewachsenen Positionen nicht sorgfältiger in Augenschau nehmen, sie auch einmal selbstkritisch zu kommentieren? Auch ihr obliegt eine Bringschuld, um mit der Gegenseite ins Gespräch zu kommen. Woher nimmt sie die Selbstsicherheit, mit der sie keinen Zentimeter preisgeben möchte? Schließlich herrscht auf beiden Seiten kein Zweifel über die massiven kulturellen Umbrüche, die wir zu bewältigen haben. Wenn die selbsternannten Wahrheitshüter ungeliebte Neuansätze gerne auf Ideologien und Machtinteressen hin untersuchen, müssen sie dieses Verfahren auch für ihre eigene Vergangenheit zulassen. Ungewollt hat Gerl-Falkovitz mit ihrer ironisch vorbetragenen Bemerkung recht, wir könnten doch mit Nizäa neu beginnen, denn dort beginnt der Hellenismus seine Blüten  zu treiben. Jawohl, damit ist zu beginnen, auch wenn Joseph Ratzinger die Enthellenisierung zu einem Grundübel der neuzeitlichen Kirche erklärt hat. Schließlich liegen – von evangelischer wie von katholischer Seite – schon seit Jahrzehnten umfassende Neuentwürfe mit diskutablen Lösungen vor. Keine Angst, das Macht-Papier weist das Bischofsamt zwar in gebotene Schranken, bricht ihm aber nicht das Genick, das erledigen momentan die Bischöfe selbst.

Anmerkungen

[1] Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag, Fassung vom 03.02.2022. Der Kürze halber umschreibe ich das Dokument mit „Papier“ oder „Macht-Papier“.

[2] https://www.hjhaering.de/die-haeresie-von-der-heiligen-macht-wie-sich-die-katholische-kirche-neu-erfinden-muss/

[3] https://www.hjhaering.de/was-ist-klerikalismus/

[4] Von neun Anmerkungen beziehen sich sieben auf amtliche bzw. päpstliche Dokumente.

[5] https://www.youtube.com/watch?v=Unj1g75N8cU

[6] www.synode-beitraege.de

[7] Vollmacht und Verantwortung – Thesen zur Kirchenreform von Marianne Schlosser, Alina Oehler, Florian Wörner, Wolfgang Picken (https://www.synodale-beitraege.de/de/synodalforen/synodalforum-i/vollmacht-und-verantwortung).

Letzte Änderung: 29. März 2023