Macht über die Seelen – Kernkompetenz und Kernproblem des Katholizismus

Die aktuelle Krise der römisch-katholischen Kirche (im folgenden oft „Kirche“ genannt) ist eng verkoppelt mit ihrem inneren und äußeren Machtzerfall, der seit einigen Jahrzehnten vor allem im westeuropäischen Kulturraum offenkundig wird, und er trifft diese Kirche besonders, weil in ihr schon seit der Spätantike ein ausgeprägtes und prominentes Machtdenken herrscht. Hier ist nicht der Ort, über allgemeine Machtheorien und Machtmetamorphosen nachzudenken, die das Zusammenleben und dessen Wertebildung, das Denken und umfassende Verhalten von Menschen steuern. Ich konzentriere mich auf ein spezifisches Problem, das diese Kirche seit Beginn der Moderne umtreibt. Von anderen religiösen Gemeinschaften unterscheidet sie sich dadurch, dass in ihr alle ausdrückliche Macht hierarchisch monopolisiert, engstens mit der Heils- und Wahrheitsfrage verknüpft und im Gottesbild verankert ist.
[Inhaltsangabe siehe am Ende des Textes]

1. Eine machtförmige Kirche

Das hat seinen Niederschlag in Verkündigung und Liturgie, Sakramenten und sozialen Aktivitäten, im missionarischen Handeln sowie in den Beziehungen zu Gesellschaft und Staat, in ihrer nationalen und internationalen Selbstdarstellung und der immer klarer profilierten Unterscheidung zwischen kirchlichen und nicht-kirchlichen Aktivitäten. Inzwischen genießt das Papsttum religiöse Verehrung, gilt das Kirchenrecht als höchstes Regelwerk und versteht sich die Kirche als solche in ganz ungewöhnlicher Selbstüberhöhung als Sakrament, also als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (LG 1). Aus religiöser Perspektive lässt sich kein höherer Autoritäts- und Machtanspruch erheben. Wer an das Selbstverständnis dieser Kirche rührt, setzt sich sofort dem Verdacht aus, diese unmittelbare Gottesnähe anzutasten. Wer sich mit der aktuellen Krise der Kirche grundsätzlich auseinandersetzt, berührt diesen brandgefährlichen Zusammenhang. Einerseits verlangt dieser Diskurs strenge Analysen, damit er nicht in einer folgenlosen Symptom-Politik endet. Andererseits läuft er ständig Gefahr, von den Verwaltern der Macht missverstanden zu werden, weil sie sich noch immer als die Garanten für den wahren Katholizismus verstehen. Sie selbst neigen dazu, ihre Reformkonzepte auf die Korrektur einiger beherrschbarer Symptome zu beschränken.

Deshalb ist ein historischer Rückblick von Nutzen. Er kann zeigen, in welch umfassendem Ausmaß die aktuelle Machtförmigkeit der Kirche ohne Verlust für die christliche Identität revidierbar ist, sodass sich im Verlauf des SW nicht die erneuernden, sondern die bewahrenden Schritte als begründungspflichtig erweisen können. Man muss nur hinter den Symptomen die grundlegenden Transformationen erkennen und anerkennen. Ich konzentriere den Rückblick auf einige wenige in sich hochkomplexe Schlüsselbewegungen, deren Ergebnisse sich in der Rückschau erstaunlich knapp zusammenfassen lassen. Dabei ist zu bedenken, dass diese Kirche auch heute noch den mächtigsten Religionsverband der Welt darstellt. Dies führt dazu, dass sie ihre globale Überlegenheit gerne als Ausweis ihrer Wahrheit wahrnimmt. Das ist aber, wie wir wissen, ein Trugschluss.

2. Eine Entwicklung von gut 1700 Jahren

Insbesondere in Europa, ihrem ersten Stamm- und Gestaltungsort, wirkte die Kirche jahrhundertelang als die mächtigste multinationale Institution. Im Kirchenstaat (754-1870) wurde ihre religiöse und staatliche Identität zu einer politischen Wirklichkeit, die heute noch massiv nachwirkt; man betrachte nur den aktuellen, noch immer mit überholten Machtsignalen überladenen Mini-Hofstaat des Vatikan, die pontifikalen Elemente der römischen Liturgie, den ausufernden Überschwang der päpstlichen Selbstdarstellung (Titelhäufung) sowie den Aufwand der päpstlichen Weltreisen, auch wenn seit 2013 eine Abkühlung eingetreten ist. Vergleichbares gilt für die einzelnen Teile dieser Kirche. Noch heute leben byzantinischer Purpur und Bischofswappen fort, Bischofsstab und Mitra, Pallium sowie die Riten der pontifikalen Liturgie. Nach wie vor sind wir mit einer ausgeprägten Kultur der Intransparenz und Geheimhaltung konfrontiert, mit einer hochdifferenzierten Struktur innerkirchlicher Ränge, Ehrentitel und Privilegien, die als hocheffektive Mittel und Signale kirchenamtlicher Macht ihre Wirkung erzeugen.

Der SW sollte genau darüber nachdenken, dass diese innerkirchlich hochgeschätzten und intensiv praktizierten Formen und Figuren politischer Macht schon in der Spätantike zu einer Korruption des kirchenoffiziellen Verhaltens geführt haben. Der SW hat sich dessen bewusst zu sein: Der vertraute, meist unreflektierte Umgang der Kirche mit diesen umfassenden Dispositiven der Macht hat zu vielfältigen Korruptionen der christlichen Botschaft geführt, die mehr unbewusst (und mit massiven Tiefenwirkungen) als bewusst und kritisch reflektiert wahrgenommen werden. Dabei ist nicht zu vergessen: Schon seit dem 3. Jh. ging diese Machtfülle, die sich oft nicht vor staatlicher Zwangsgewalt scheute, mit der Festlegung verbindlicher Glaubenswahrheiten eine Ehe ein. Die heute noch gültige Christus- und Trinitätslehre der frühen Konzilien können dies bezeugen. Ihre christliche Entfremdung ist diesen Formeln in die Wiege gelegt. Dies sei nur ein kleiner Hinweis für die Breitenwirkung, die diese staats- und machtorientierte Kirche entfaltete.

Genauso wichtig ist es jedoch, einen Blick für die Tiefenwirkungen der Machtinfektionen zu entwickeln. Sie reichen bis in frühe Gestaltungen zurück. Bei jedem Denk- und Wirklichkeitsschub wurden sie mit neuen Operationen der Legitimation verknüpft und diese Verknüpfungen bieten sich in der Rückschau wie die bruchlose Linie einer geistgewirkten Entfaltung an. Ein Musterbeispiel dafür bietet die Geschichtskonstruktion des kirchlichen Amtsverständnisses, die es fertigbringt, zwischen der paulinischen Charismenlehre und dem modernen Unfehlbarkeitskonzept eine gottgewollte Kontinuität zu zeichnen und alle Brüche zu ignorieren. Bevor der SW auf diesem hochsensiblen Gebiet einen nachhaltigen Reformprozess ansteuert, braucht es die Mühe einer nachhaltigen Reflexion.

3. Schlüsselepochen

Deshalb sei an einige Schlüsselepochen erinnert, die die Ehe zwischen Kirche und politisch-geistlicher Macht geprägt, stabilisiert und vertieft, also das Bewusstsein und die Praxis von geistlicher und politischer Macht geradezu asymptotisch gesteigert haben. Man kann diese Entwicklung ‑ sozusagen wertfrei beschreibend – unterteilen in

3.1    Transformation zur Staats- und Volkskirche

Im 3.4. Jahrhundert vollzieht sich der Übergang von einer apokalyptisch-staatskritischen und charismatisch orientierten Kirche zur Staats- bzw. Volkskirche, die sich dem Schutz des Kaisers unterstellte. Das Bischofsamt wurde im Sinn des kaiserlichen Hofs sakralisiert, übernahm dessen Machtsymbolik und zugleich staatstragende Dienste. Aus dem existentiell bindenden Glaubensbekenntnis wurde ein definitorisch fixiertes und somit verfügbares Lehrbekenntnis, das notfalls rechtlich einklagbar war. In der Wende vom 4. zum 5. Jh. entwickelte Augustinus mit seiner Erbschuldtheorie den anthropologischen Unterbau, der das Kirchenvolk zusätzlich in eine qualifizierte Abhängigkeit von kirchenamtlichen Heilsgütern brachte. Der Mensch sie „nichts und Sünde“, so seine Parole. An dieser Verformung leidet die kirchliche Glaubensgestalt noch heute.

3.2    Übergang von der Spätantike zum Mittelalter

In dieser sehr vielschichtigen Übergangsphase in Westeuropa übernehmen Bischöfe und Klöster staats- und kulturpolitische Funktionen. Nahezu zwangsläufig führte dies zu einer massiven innerkirchlichen Stärkung und Ausdifferenzierung der Leitungsämter, von Bischöfen, Erzbischöfen und Metropoliten, die ihre Machtpositionen mit dem Patriarchen der Westkirche auszubalancieren hatten. Die damaligen gesellschafts- und staatspolitischen Verdienste kirchlicher Institutionen im gesellschaftlichen Umbau sind unbestritten. Gefährlich wird aber die zunehmende innere Verschwisterung hierarchischer Ämter mit politischer Macht. Diese interne, bisweilen dysfunktionale Hierarchisierung bischöflicher Ämter hält sich bis heute durch. Das komplexe, bis heute rational nicht geklärte System des Kardinalsstandes kam später hinzu.

3.3    Epoche der Gregorianischen Reformen

Diese die für das 2. Jahrtausend grundlegende Phase (11./12. Jahrhundert) führte zur enormen Machtsteigerung des Bischofs von Rom gegenüber den untergeordneten Kirchenämtern und den werdenden Staaten Europas. Das Gesamtverständnis der Kirche wurde in rechtliche Leitkategorien gegossen; faktisch wurden die führenden Kirchentraktate zu juristischen Abhandlungen. Dieser einerseits schicksalhafte, andererseits von Rom konsequent vorangetriebene Prozess hatte auch zur Folge, dass die Sakramente und eine sakramental orientierte Seelsorge konsequent institutionalisiert und verrechtlicht wurden. Die Kontrolle der Gläubigen durch die Ohrenbeichte gewann an Gewicht. So eroberten sich die kirchlichen Institutionen über die „Laien“ auch eine innere Macht, deren Durchsetzung man bis zur Höllendrohung vorantrieb. Der aktuelle Zusammenbruch der klassischen Seelsorge, auf den die Bischöfe heute mit der Zerstörung zahlloser Gemeinden reagieren, kann als Spätfolge dieser machtorientierten Strategie verstanden werden.

3.4    Reaktion auf die Umbrüche der Reformation

Die Reformation führte im 16. Jh. zu innovativen schriftgeleiteten Impulsen. Die Wucht der Reformation erklärte sich nicht nur aus der geistlichen und rhetorischen Kraft der großen Reformatoren, sondern auch aus dem Versagen der vorhergehenden Jahrhunderte. 1382 wurden in London die Schriften John Wyclifs verurteilt, 1415 Jan Hus in Konstanz verbrannt. Mit dem 5. Laterankonzil (1512-1517) wurde der Anspruch päpstlicher Überlegenheit über Konzilien endgültig verworfen; praktisch galt die Kirche als unreformierbar. In dieser Situation wollten die Reformatoren die Ansprüche und Gliederungsprinzipien kirchlicher Macht (Privilegierung des Priesterstands, Abwertung der „Laien“, kirchlich verwaltete Sakramente, Fiskalisierung christlicher Sündenvergebung) durch eine theologische Kritik reinigen bzw. überwinden.

Trotz vieler Reformansätze hat sich das Konzil von Trient, das erst 1545 begann, den theologischen Kernfragen verweigert und die bestehenden Machtansprüche endgültig zu Kriterien kirchlicher Identität erhoben, gegen spätere Reformschritte also neue Barrieren errichtet. Die Chance zur Korrektur unchristlicher Ansprüche wurde vertan. Die neue Zementierung und bewusste Legitimation sowie die massive Sakramentalisierung überkommener Struktur- und Ämtersysteme können in der Rückschau als deren Ideologisierung gelten, die eine Kirchentrennung nicht verhindert oder überwunden, sondern stabilisiert hat. Das aktuelle Verhältnis der Kirche zu den Schwesterkirchen der Reformation bezeugt eine Reformunfähigkeit, die von vielen nicht mehr durchschaut wird.

3.5    Monokratische Leitungs- und Lehrvollmacht

 Das 1. Vatikanum gipfelt in der antimodern motivierten Herausbildung und endgültigen Definition einer absolutistischen und monokratischen Leitungs- und Lehrvollmacht (1870), die zur größtmöglichen Entleerung aller Kontrollen durch das Kirchenvolk und ihrer Partizipation führte. Auch die Mitglieder des SW müssen sich klar sein, dass alle Beschwörungen von Synodalität, Partizipation und demokratischen Elementen an den Definitionen von 1870 ebenso scheitern wie an den milder klingenden Ausführungen des 2. Vatikanischen Konzils, wie jeder Aufruf zu einer neuen Spiritualität die rechtliche Abschaffung monokratischer Lehr- und Steuerungselemente nicht ersetzen kann.

3.6    Inkonsequenz des 2. Vatikanum

Die Wirkungsgeschichte des vergangenen Konzils (1962-65) leidet an der konsequenten Inkonsequenz seiner Ursprungstexte. Zwar sprühen die führenden Dokumente von einem Geist der Erneuerung, aber sie haben nicht die Kraft, alte Machtstrukturen zu brechen, belassen vielmehr die harten, autoritären, rechtlich festgefügten und theologisch überhöhten Kirchenstrukturen einer von Macht gesättigten Tradition unberührt, bis hin zum Privileg des unbedingten päpstlichen Primats und der päpstlichen Unfehlbarkeit. Deshalb spiegeln auch die nachkonziliaren Spaltungen und Reformdiskussionen exakt diesen Zwiespalt wider und nehmen die aktuelle Neigung vorweg, den Klerikalismus – als Generalnenner aktueller Fehlentwicklungen und Verfehlungen – auf Fragen der Moral, der inneren Haltung und eines etwas flexibleren Kirchenregiments zu relativieren.

Diese Schlüsselepochen sind nur einer sorgfältigen Analyse, nicht aber der unmittelbaren Intuition zugänglich. Deshalb reicht es für einen besonnenen Reformprozess nicht aus, die einzelnen Symptome als solche abzuarbeiten. Es ist vielmehr zu untersuchen, von welchen Strukturen und lehramtlichen Voraussetzungen sich solche Symptome ableiten. Deshalb besteht von vorneherein die Gefahr, dass das aktuelle Erneuerungsunternehmen unterschätzt bzw. zu oberflächlich angesetzt ist.

4. Wie Akzeptanz und Vertrauen erreichen?

Kein Zusammenleben, auch keine lebendige religiöse Gemeinschaft ist ohne Macht denkbar. In besonderem Maße gilt dies für die monotheistisch-prophetischen Religionen, die Weltgesellschaft und Weltwirklichkeit aktiv gestalten wollen. Deshalb wäre eine Kirche als machtfreier Raum eine Illusion. Eine ganz andere Frage ist, ob und unter welchen Umständen sich Macht verselbständigt und die ursprünglichen Zielsetzungen verdrängt, in deren Dienst sie sich formal gestellt hat und deren Verwirklichung sie vorgibt. Dieser Eindruck drängt sich an zahlreichen Punkten hierarchischen Handelns und hierarchischer Selbstdarstellung auf. Die ehemals barocke Prachtentfaltung rechtfertigte sich zwar mit der Behauptung, sie wolle den „Triumph der Gnade“ sichtbar machen. In Wirklichkeit hat sie ihre Aktionen und Institutionen vorbehaltlos mit der göttlichen Gnade identifiziert und bis heute ist diese Praxis in päpstlichen und bischöflichen Selbstdarstellungen nicht überwunden.

Deshalb ist auch im Raum der Kirche nach den Kriterien einer legitimen Machtpraxis und nach den Folgen illegitimer Machtausübung zu fragen. Ich spreche im Folgenden von den konstruktiven und den destruktiven Bedingungen einer solchen Machtpraxis.

4.1    Delegierte Macht

Eine konstruktive Machtpraxis lebt davon, dass Individuen bzw. Menschengruppen bestimmte Ordnungs- und Gestaltungsbereiche bewusst an eine überindividuelle Instanz delegieren oder der vorgegebenen Delegation in Freiheit zustimmen. Für diesen Fall gehen die dieser Macht Anvertrauten davon aus, dass die entsprechende Leitungsinstanz ihre Rolle zum Wohl und im Namen der Anvertrauten ausführt. Im Regelfall wird diese Delegation natürlich eine gewisse Routine und Dauer entwickeln. Es reicht deshalb, wenn sie in regelmäßigen Abständen neu bestätigt oder revidiert wird. Dieses Prinzip der Dauerhaftigkeit betrifft sowohl die Machtkonstellation als auch die Machtinhaber. Für die bischöflichen Leitungsämter wird diese Bedingung sträflich vernachlässigt. In der Alten Kirche war die Wahl der Bischöfe durch die seiner Leitung Anvertrauten eine undiskutable Selbstverständlichkeit.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss die Bischofswahl wieder beleben.

4.2   Vertrauen und Transparenz

Eine konstruktive Machtpraxis ermöglicht und fördert gegenseitiges Vertrauen und die gemeinsame Sorge für die eigene Identität, die Erfahrung des regelmäßigen Schutzes und einer solidarischen Gemeinschaft. Zwar schließt diese Atmosphäre von Vertrauen und gegenseitige Solidarität unter wohl definierten Voraussetzungen die Möglichkeit von Kontrollen und Sanktionen ein. Allerdings erfordert ihre Akzeptanz ein hohes Maß an Transparenz. Alle restriktiven Maßnahmen sind im Namen des christlichen Grundauftrags begründungspflichtig; zumal ist beim Umgang mit Glaubenskonflikten und der Praxisgestaltung höchste Zurückhaltung geboten.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss – wie in demokratischen Institutionen – für eine transparente Konfliktkultur sorgen.

4.3    Differenzierung der Strukturen

Je nach Funktionen und Zielen spaltet sich auch das kollektive Leben und Handeln von religiösen Gemeinschaften in verschiedene regionale und inhaltlose Sektoren auf. Sie bilden sich in verschiedenen Kompetenzen und Kompetenzgruppen ab. Dies gilt auch für die Kirche. Zu nennen sind u.a.
‑ die Sorge für die bleibende Gegenwart des jesuanischen Ursprungs (apostolische Ämter),
‑ die Klarheit und gegenwärtige Vermittelbarkeit der christlichen Wahrheit (Theologie),
‑ die Zeugniskraft von Gottesdienst und Sakramenten (Liturgie),
‑ eine handlungsfähige Solidarität mit der Welt (Diakonie) sowie
‑ das vermittelnde religiöse Gespräch mit Welt, Wissenschaften und Religionen (Mission, wissenschaftliche und interreligiöse Kommunikation).
Diese Vielfalt der Sektoren und entsprechender Kompetenzen macht den Umgang mit der entsprechend pluralisierten Machtgestaltung schwierig. Zu vermeiden ist vor allem eine unkontrollierte Vermischung verschiedenartiger Kompetenzen. Solange jedoch die Bischöfe (von römischen Instanzen oft dazu aufgefordert) und ihre Bevollmächtigten absolute Einspruchsrechte durchsetzen, wird die sachgerechte Lösung von konfliktträchtigen Fragen behindert.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss den unterschiedlichen Sektoren kirchlichen Lebens in Entscheidung und Handeln eine elementare Selbständigkeit zugestehen.

4.4    Beispielhafte Konfliktfälle

Angesichts der Komplexität vieler Konfliktlagen seien einige Beispiele genannt. Eine Vermischung von Kompetenzen bzw. die Einmischung von inkompetenten Entscheidern in zu komplexe Fragen findet statt:
… wenn sich etwa das „authentische Lehramt“ (Papst und Bischöfen allein verfügbar) anmaßt, theologisch komplexe Fragen unter einfacher Berufung auf frühere Lehrdefinitionen bzw. Lehrentscheidungen zu lösen und damit das „magistrale“ Lehramt der Theologie ignoriert. Ohne solche autoritären Eingriffe des authentischen Lehramts wäre der Kirche in den vergangenen 150 Jahren manche Peinlichkeit erspart geblieben.
… wenn ein Ordinariat (mit bischöflicher Zustimmung) etwa eine fachlich und menschlich hochkompetente Erzieherin nur deshalb entlässt, weil sie evangelisch wurde oder sich scheiden ließ. Der öffentliche Verlust an kirchlicher Glaubwürdigkeit ist bei solchen Fällen enorm.
… wenn etwa sein seelsorgerlich fähiger und den Menschen zugewandter Priester über Nacht aus seinem Amt entfernt wird, weil er seine Verbundenheit mit einer Frau öffentlich bekannt macht. In diesem Fall ist die Diskrepanz zwischen amtlicher und täglich gelebter Kirchendisziplin offenkundig.
… wenn etwa ein weltweit bekannter Theologe seine Ämter verliert, weil er eine hohe Sympathie zu Buddhismus, zu naturwissenschaftlichen oder psychologischen Überzeugungen bekundet. Solche Fälle demonstrieren in der Regel die Überforderung und Inkompetenz von Entscheidern, die die Chance solcher innerer Erweiterungen verkennen.

Diese unsachgemäße, im Grunde unreflektierte und vormoderne Vermischung von getrennten Sektoren und Kompetenzen wurde im Laufe der Neuzeit umso virulenter, als sich die Kompetenzen und Handlungsräume der Kirche in hohem Maße nicht nur differenziert haben, sondern diese Differenzierungen für eine außerkirchliche Öffentlichkeit selbstverständlich sind und deren sachgemäße Behandlung erwartet wird. Eine funktionale Neuordnung der Macht heißt in diesen Fällen: funktionale Selbstbeschränkung der noch monokratisch organisierten Machtverwaltung.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss für eine klare Begrenzung und ein eindeutig geregeltes Zusammenspiel der Kompetenzen sorgen. Das gilt auch für die umfassenden Leitungskompetenzen.

4.5    Abgrenzung und Kontrolle

Gewiss bewirken auch klare Abgrenzungen von Kompetenzen sowie die Garantie ihrer Selbständigkeit nicht unbedingt klare Lösungen. Oft geraten einzelne Kompetenzgruppen in die Situation von Kooperation oder Konkurrenz, denn oft widersteht die Komplexität von Konfliktfeldern eindeutigen Antworten. Umso wichtiger ist die zusätzliche Einrichtung von Instanzen, die ihrerseits Tragweite und Gültigkeit umstrittener Entscheidungen überprüfen. Der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt oft eine klärende und befriedende Funktion zu. Sie widersetzt sich dem kirchlichen Rechtsverständnis nur, solange diese einem monokratischen Leitungs- und Entscheidungsideal verhaftet bleibt.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss sich entschieden vom absolutistischen, 1870 paradigmatisch ausgebildeten Amts- und Herrschaftsverständnis verabschieden.

4.6    Respekt und Menschenwürde

Alle zukunftsfähigen Gemeinschaften entwickeln Machtsysteme. Ihre soziale und ethische Qualität entscheidet sich u.a. an der Art und Weise, wie Herrschaftsinstanzen bzw. Herrschende mit ihren „Untergebenen“ umgehen und was sie mit diesem Umgang bewirken. Im Einzelnen ist dieser Umgang nach den allgemein akzeptierten Regeln gegenseitigen Respekts und der unverletzlichen Würde zu ordnen. Dass die Kirche gemäß ihrer inneren Ordnung nicht gerade als Vorreiterin der Menschenrechte gilt, ist hinreichend bekannt. Ihr Rechtsdenken ist immer noch an „Sachen“ (also an den korrekten Ausführungen von innerkirchlichen Vorgängen) und nicht an Personen orientiert. Dieses Problem spiegelt sich am bisherigen Scheitern einer „lex ecclesiae fundamentalis“ [Kirchliches Grundgesetz] wider. Das muss sich ändern.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss dafür Sorge tragen, dass sie in Verhalten und Mentalität zur Vorreiterin der Menschenrechte, der Gleichheit von Männern, Frauen und Kindern sowie eines globalen Denkens wird, das alle Kulturen in gleichem Maße respektiert. Dies gibt dem traditionellen Eurozentrismus der Theologie sowie den sakralen Vorbehalten gegenüber Frauen (vgl. Ordinationsverbot) eine besondere Brisanz. Solange diese grundlegende Neuorientierung des Rechtssystems nicht geleistet ist, kann keine befriedigende und zukunftsfähige Reform gelingen.

4.7    Vertrauensverlust als Gegenprobe

Wenn es das Ziel einer jeden konstruktiven Machtausübung sein muss, in ihrer Gemeinschaft Vertrauen, Solidarität und gegenseitigen Schutz zu fördern (vgl. 4.2), dann gilt auch umgekehrt: Der allmähliche, schließlich aber dramatische Verlust von gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Solidarität, das überhandnehmende Misstrauen und die Kontrollsucht der Vorgesetzten gegenüber dem „Volk“, der offensichtliche Narzissmus leitender Institutionen, die sich gegen jeden Verdacht abschirmen, dies alles ist das Krisensymptom für eine dysfunktionale Machtstruktur, die allen humanen, gar christlichen Zielen Hohn spricht.

Die Hierarchie hat sich massiv vom Kirchenvolk entfremdet. Der „niedere Klerus“, also die einfachen, purpurlosen, von ihren Bischöfen abhängigen Seelsorger und Pfarrer, stehen oft zerrissen zwischen dem Volk da unten und den Herren da oben. Oft ergreifen sie für die Gemeinden Partei und werden dafür kritisiert. Dieser beklagenswerte Gesamtzustand ist ein untrügliches Zeichen für den katastrophalen Gesamtzustand der Kirche in Deutschland.

Viele können das aktuelle Selbstverständnis der kirchlichen Hierarchie in Deutschland nur noch als unehrlich, machtbesessen und – gemessen an der verkündeten Botschaft – als Lebenslüge verstehen. Deshalb hilft es auch nicht, nur einige Symptome zu kurieren. Etwas mehr Machtkontrolle oder mehr Transparenz und Kontrolle werden das Übel nicht lösen.
Wer eine Erneuerung der Kirche will, muss darauf bestehen, dass unsere Bischöfe in Wort und Tat umkehren oder ihre Ämter zur Verfügung stellen. Sie können sich nicht auf eine Vollmacht berufen, die ihnen von oben gegeben wäre, gleich, ob sie diese Vollmacht sakramental, pneumatisch oder ethisch begründen.

5. Minimale Forderungen

Gewiss sind das wichtige Aspekte, doch primär erwächst die klerikale Machtversuchung aus Denkformen und Strukturen, Autoritäts- und Vollmachtsansprüchen der Hierarchie, die von einer traditionalen Theologie legitimiert werden. Aus reformorientierter Perspektive reicht es also nicht, moralistisch zu einer neuen Bescheidenheit und aufrechten Sorge um die Anvertrauten zu appellieren und den Geist des gegenseitigen Einvernehmens aufzurufen?

Angesichts der aktuellen Katastrophe ist das gesamte Tiefen- und Breitengeflecht einer machtgetränkten Kirchenwirklichkeit neu durchzubuchstabieren. Nichts darf unerwähnt bleiben und nichts ausgespart werden aus Gründen des Friedens, der Einheit oder kirchlicher Effektivität. Denn in der aktuellen Situation wäre es höchst gefährlich, mögliche Reformblockaden wegen persönlicher oder amtlicher Interessen  oder aus Angst vor unangenehmen Diskussionen zu übersehen oder zu verdrängen. Notfalls ist ‑ um der Sache willen ‑ auch der Mut zu harten Polarisierungen unverzichtbar. Denn man übersehe nicht: jede Scheu vor aktuellen Auseinandersetzungen stabilisiert auch ein Stück von Mangel an Geschwisterlichkeit, Transparenz und gegenseitiger Teilhabe, also ein Stück Unrecht.

Dieser umfassend selbstkritische Blick auf die Machtgeschichte unserer Kirche ruft nicht zur Zerstörung ihrer aktuellen Grundstruktur auf, begründet aber folgende Minimalforderungen:

5.1    Funktionalität

Alle Amts- und Machtstrukturen sind auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen und von ihr aus zu bewerten. Dies ergibt sich aus der frühen Geschichte der werdenden Kirche, insbesondere aus der Charismenlehre des Paulus. Diese Position lässt sich aus einer umfassenden theologischen (exegetischen, historischen, systematischen) Literatur begründen. Die daraus folgenden Operationen führen zu keinem Zusammenbruch, sondern zu einer fruchtbaren, im besten Wortsinn zeitgemäßen Neuorientierung der kirchlichen Ordnung, die erst dann wieder effizient, glaubwürdig und evangeliumsgemäß wird sowie nachhaltige gesellschaftliche Relevanz erhalten kann.

5.2    Regeln der Demokratie

Alle gemäß Forderung 5.1 rekonstruierten Leitungsfunktionen sind demokratisch bzw. synodal an die Gemeinschaften zurückzubinden, die sie leiten. Das betrifft Wahl und Abwahl, regelmäßige Rechenschaftspflicht und Transparenz des Handelns sowie angemessene Berufungsmöglichkeiten durch kontrollierende Organe.

5.3    Entsakralisierung

Die aktuelle Sakralisierung der Leitungsämter ist nach Maßgabe der kirchlichen Ursprungszeit zu reduzieren. Dies gilt insbesondere auch für die Funktion der Priester und ihrer einseitigen Fixierung auf sakramentale Vollzüge. Ihnen obliegt in erster Linie die Leitung von Gemeinden. Ihre Aufgabe, der Eucharistie vorzustehen, ergibt sich aus ihren Leitungsaufgaben, nicht umgekehrt. Ansonsten liegt die primäre Aufgabe, zu Gottesdiensten zusammenzukommen, bei den Gemeinden. Im Krisenfall fällt die aktuelle Delegation an ordinierte Personen an die Gemeinden zurück.

5.4    Verzicht auf Machtinsignien

Im Sinne des Katakombenpakts (1965) sind die traditionellen Machtinsignien von Bischöfen und anderen hierarchischen Funktionen auf ein höchst bescheidenes Maß zu reduzieren oder ganz abzulegen. Nicht auszuschließen ist eine angemessene Kleidungskultur bei liturgischen Funktionen; sie sollte die Feiernden jedoch nicht mit überfremdenden und hoheitlichen Symbolwelten überladen.

5.5    Einheit in Pluralität

Vorbedingung für einen wirksamen Erneuerungsprozess ist ein angemessenes Modell der kirchlichen Einheit, die gleichermaßen den Erfordernissen kultureller Pluralität sowie der übergreifenden Identitätserfahrung der weltweiten kirchlichen Gemeinschaft entspricht. Dieser Prozess kann nur in Gang kommen, wenn eine Teilkirche erste Schritte initiiert und sie nach einer gewissen Zeit der Erprobung zur allgemeinen Diskussion stellt.
Konkret heißt das: Wenn schon die Kirche in Deutschland einen paradigmatischen Schritt der Erneuerung wagt, dann ist ihr auch ein Vorschuss des Vertrauens einzuräumen. Auch Pluralisierungsprozesse müssen erprobt werden, denn bislang hat sich die Gesamtkirche kaum darauf eingelassen. Erst in einem zweiten Schritt kann ein einvernehmliches gesamtkirchliches Gespräch über neue Erfahrungen beginnen.

5.6    Reform des Kirchenrechts

Bei der Diskussion dieses umfassenden und eingreifenden Reformprozesses sind die Dienstfunktion und die wiederholt festgestellte Erneuerungspflicht des aktuellen Kirchenrechts besonders ins Auge zu fassen. Dazu ist die vielfältige einschlägige, aber oft verfemte Literatur der vergangenen Jahrzehnte auszuwerten; dabei ist die Kooperation mit fachkundigen Personen besonders wichtig.

5.7    Reform der kirchlichen Lehrsysteme

Bei der gewiss schwierigen Diskussion ist im Auge zu behalten, dass die kirchliche Lehre sowie ihre Bekenntnis- und Dogmenbildungen bislang in rechtlich verfügbare Formeln gegossen, zu großen Teilen dadurch verfremdet bzw. zu einem autoritären Belehrungsinstrument degeneriert sind. Dies gilt erst recht für die klassischen Katechismen. Die massive Blockade, die von diesen doktrinalen und bibelfernen Konstrukten ausgeht, ist offenzulegen und darf nicht durch autoritäre Hinweise auf dogmatische Wahrheit, kirchliche Einheit oder den gebotenen Respekt vor dem Papst verdeckt werden.

5.8    Ökumenische Lernbereitschaft

Einen Testfall kirchlicher Reformbereitschaft und ideologischen Machtverzichts bildet immer noch die ökumenische Situation. Offensichtlich ist die katholische Kirche noch immer nicht fähig, die Kirchen der Reformation als wirkliche Kirchen sowie deren Amtsträger/innen als gleichberechtigte Diener/innen der Kirche anzuerkennen. Auch die versöhnenden Feierlichkeiten des Jahres 2017 konnten über diesen Mangel nicht hinwegtäuschen. Eine konsequente ökumenische Öffnung würde endlich auch den Raum dafür öffnen, dass evangelisch-theologische Konzepte ungehindert als Bereicherung unserer eigenen Kirche rezipiert werden und nicht mehr in den Filtern ökumenischer Kommissionen und Kontrollinstanzen hängen bleiben.

5.9    Gemeinden als normgebende Basis

Letztlich ist das gesamte, in Angriff zu nehmende Erneuerungsprojekt daran zu messen, ob es einer neuen Freiheit, Selbstermächtigung und Weltoffenheit der Gemeinden dient. Erst dann kann ihnen eine neue Zukunftskraft erwachsen. Ohne ihre Visionen und alltäglichen Impulse ist auf keine zukunftsfähige Inspiration zu hoffen.

6. Kirchliche Macht und Spiritualität

Ein hohes Maß an Misstrauen gegenüber strukturkritischen Impulsen ergibt sich daraus, dass Fragen christlicher Spiritualität gegen Postulate zur strukturellen Erneuerung ausgespielt werden. Es wird gesagt (und geschrieben) in der Gegenwart verdränge eine oberflächliche Strukturdiskussion die Anliegen einer christlichen Glaubenspraxis, die Verinnerlichung und Weitergabe des Glaubens, die Vertiefung der Glaubensbotschaft, eine meditative Aneignung der spirituellen Reichtümer von Schrift und Tradition, die Bedeutung von Gebet und Musik sowie die Erinnerung an die große christliche Tradition. Alle diese Werte würden durch eine oberflächliche Strukturdiskussion verdrängt. Hohe Würdenträger versteigen sich gar zur Behauptung, diese Strukturdebatten würden sowohl eine innere Erneuerung als auch eine neue öffentliche Glaubwürdigkeit des Christseins blockieren. Von diesem Misstrauen ist leider auch der päpstliche Brief vom 29.06.2019 nicht frei.

Zur Klärung dieses oft unausgesprochenen Fundamentalverdachts sind folgende Aspekte zu besprechen:

6.1    Institution und Ereignis

Eine lebendige, religiös inspirierende, nach außen überzeugende und in sich zukunftsfähige Kirche lebt aus zwei Quellen:
[1] der inneren Kraft des Glaubens, also dem ständigen Bemühung um dessen Vertiefung im Leben der Menschen,
[2] einer angemessenen gemeinschaftlichen Struktur, die den kirchlichen Institutionen und Gemeinschaften ihre notwendige Stabilität und Handlungsfähigkeit verleiht.
Man kann den Kirchenführern also nicht widersprechen, wenn sie nachdrücklich auf die beiden Seiten des kirchlichen Lebens hinweisen. Doch bleiben Zweifel daran, ob ihre Kritik wirklich ausgewogen ist. Bisweilen gleiten sie in klischeehafte Vorwürfe ab, wenn etwa den Institutionskritikern vorgeworfen wird, sie seien dem Zeitgeist erlegen und sie erlägen einem hedonistischen Denken, ihnen fehle der Sinn für den „wahren“ Glauben, sie verharmlosten die Gestalt Jesu oder huldigten einem „Humanismus der Nettigkeit“. In ihrer Gesamtheit wirken diese Rügen überheblich. In Wirklichkeit sind sie absurd, denn offensichtlich verteidigen die Kritiker nur klerikal hierarchische Privilegien und Vollmachten, die vermeintlich bedroht sind. Es muss auch diesen Hierarchen auffallen, dass sie vorrangig mit ihrer Selbstverteidigung, dem Ansehen ihrer Kirche und nicht mit dem Wohl der Menschen beschäftigt sind.

6.2    Kritik aus spiritueller Leidenschaft

In aller Regel lässt sich zeigen, dass die Institutionskritik der vergangenen 50 Jahre gerade nicht aus der Verachtung des Glaubens lebt, sondern getragen ist von einer leidenschaftlichen Suche nach dessen Verwirklichung innerhalb und außerhalb kirchlicher Strukturen. Diese werden als massive Blockaden des Glaubens wahrgenommen und der ständige Verdacht des mangelnden Glaubens zeugt von einem tiefsitzenden, im direkten Wortsinn „klerikalen“ Misstrauen gegenüber den „Laien“, die ihre Finger ja nur auf die Wunde eines massiven kirchlichen Autoritarismus legen. Also nicht nur die Inhalte, sondern auch die Art der zur Routine gewordenen Laienkritik bestätigt das autoritäre Denken der Bischöfe, das immer belehrt, nur selten den Dialog sucht, und vielen Bischöfen zur zweiten Natur, weil zur vermeintlichen Amtspflicht geworden ist.
Besonders destruktiv wirken die unbeugsamen und klischeehaften Verweise auf die Unberührbarkeit und Unveränderlichkeit des christlichen Glaubens, auf eine unzerstörbare Tradition und die Aufgabe der Bischöfe, gelegen oder ungelegen diesen Glauben zu bewahren.

6.3    Blockade durch geistferne Strukturen

Die innere Gedankenführung und die Argumentationen zahlreicher kritischer Texte lassen das Leitmotiv dieser Kritik klar erkennen. Sie leben aus der Klage darüber, dass das Übermaß autoritärer Kirchenmacht sowie deren monokratische Konzentration zahlreiche diakonale und spirituelle Impulse verhindern. Lässt sich diese Erfahrung belegen? Ja, denn in den Ordinariaten und in vielen Gemeinden, in zahlreichen Predigten und Religionsstunden, in Belehrungen und disziplinarischen Maßnahmen gehört das Lob kirchlicher Vollmachten zum kirchlichen Alltag, sozusagen zum antrainierten Reflex hierarchischer Selbstverteidigung.
Deshalb gehört es zur Aufgabe erneuerungswilliger Bischöfe und Seelsorger in diesen Wochen, diese Mängel in ihrem eigenen Handeln selbstkritisch aufzuspüren und abzustellen. Das Gottesvolk hat das Recht, von den Zeugnissen solcher Bekehrung zu erfahren und befreiend wäre das Bekenntnis eines jeden Bischofs zu seinem entsprechenden Versagen.

6.4    Missverständnis Säkularisierung

Vermutlich erwachsen die verbreiteten Warnreflexe aus den Erfahrungen, die der Institution Kirche durch die Säkularisierung in vielen Ländern zugemutet werden. Es ist jedoch ein Trugschluss, diese hochkomplexen Prozesse einschichtig einem gesellschaftlichen Glaubensverlust zuzuschreiben. Die Kirchen haben sich noch nicht mit hinreichender Klarheit zwei unverzichtbare Gegenfragen gestellt:
[1] Werden Säkularisierungsprozesse nicht einseitig als Glaubensverlust interpretiert, obwohl es sich um eine epochale Metamorphose von Glauben und Religion handelt?
[2] Führt diese Metamorphose nicht zur Entfremdung von der Kirche, weil diese nicht fähig oder willens ist, konstruktiv auf diese Prozesse zu reagieren?

Die Kirche läuft Gefahr, dass sie die aktuelle religiöse Situation unserer Gesellschaft in massiver Weise verkennt. Dieses Missverständnis lässt sich nur dadurch auflösen, dass die unterschiedlichen Macht- und Interessengruppen der Kirche ohne Misstrauen und Vorurteile aufeinander zugehen. Dieses Gespräch kann nicht in zwei Jahren geleistet werden, aber es kann beginnen.

6.5    Spirituelle Quellen

Es ist in der Tat die Aufgabe erneuerungswilliger Kirchengruppen, auch ihre spirituellen Grundlagen und Ziele offenzulegen. Eine prominente Rolle spielen dabei
[1] die prophetischen Impulse des jüdischen Testaments,
[2] die Neuentdeckung des vorösterlichen Jesus, der aus einer aus einer prophetischen Vision lebt und von menschenfreundlich-weisheitlichen Quellen getragen ist,
[3] die zahlreichen Aspekte des Neuen Testaments, die die Fesseln starrer Verhaltensregeln im Namen eines menschenfreundlichen Gottes sprengen,
[4] die Umbrüche im Gottesbild, die – angesichts des Leidens und des Todes Jesu – das Schicksal der Verlorenen und Deklassierten ins Zentrum rücken,
[5] die theologischen und spirituellen, noch immer vernachlässigten Werte, die uns die reformatorischen Kirchen zur Verfügung stellen,
[6] die entsprechenden Impulse und Inspirationen, die von emanzipatorischen (feministischen, kontextuellen, sozialkritischen) Theologien entfaltet wurden.

Es ist unverzichtbar, solche amts- und hierarchiekritischen Konzepte in einem kontinuierlichen Prozess in unsere Gegenwart zu übersetzen. Dabei wird sich immer wieder die Asymmetrie zwischen persönlichem Glauben und kirchlichen Strukturen zeigen. Bis heute hat die katholische Kirche ihre reformatorische Lektion noch nicht gelernt. Diese Lektion besagt, dass sich die kirchlichen Ämter und Institutionen in einer je neuen Zeit immer wieder der christlichen Botschaft beugen müssen. Die unkritische Identifikation des christlichen Glaubens mit dem Handeln und den bestimmten Festlegungen einer kirchlichen Institution ist prinzipiell zu überwinden. Auch die katholische Kirche kann sich nicht einfach als die (sakramentale) Vergegenwärtigung des göttlichen Heils verstehen. Zu allen Zeiten steht sie auch dann unter dem je größeren Wort, wenn sie mit dem Einsatz höchster Autorität handelt. Kirchliche Autorität bleibt immer eine gebrochene Autorität, die nur von der Gesamtkirche und von der Erinnerung an die Schrift ausgeglichen und immer wieder korrigiert werden kann.

7. Vom Ausmaß der fälligen Erneuerung

Der hier skizzierte Vorschlag erweckt vielleicht den Eindruck eines überdimensionierten Reformunternehmens, der sich selbst auf einem mehrjährigen Konzil realisieren lässt. In jedem Fall überschreitet er die Kapazitäten des vor kurzem eröffneten SW. Meines Erachtens liegt das Problem aber nicht in den überzogenen Erwartungen dieser Skizze, sondern in der enormen Sachproblematik, die der SW in Angriff nehmen soll. Die Erneuerungsprobleme, die angesichts der aktuellen Krise anstehen, sind zu fundamental und reichen zu tief, als dass sie sich in berechenbarer Kürze lösen ließen. Der schlecht vorbereitete Gesprächsprozess (2011-2015) mit seinen frustrierenden Folgen ist den Betroffenen noch in lebhafter Erinnerung. Er musste misslingen, weil die Bischöfe damals die Missverhältnisse bischöflicher Übermacht und deren massiv paternalistischen Umgang mit den Teilnehmerinnen und übrigen Teilnehmern übersahen, also die destruktive Kraft ihrer rechtlichen und ideologischen Dominanz überhaupt nicht wahrnahmen. Das sollte sich nicht wiederholen.

Dabei ist an dem Erneuerungswillen vieler Bischöfe nicht zu zweifeln, wohl aber an ihrem Realismus. Gemäß den Äußerungen der vergangenen Monate unterschätzen viele von ihnen noch immer das geradezu tödliche Ausmaß der Krise sowie die Entschlossenheit ihrer reformorientierten Kontrahentinnen und Kontrahenten, die nicht mehr in bittstellender Position, sondern auf Grund ihrer Kenntnis von Schrift, Geschichte und verursachtem Unheil die Diskussion auf gleicher Ausgenhöhe eröffnen werden. Insbesondere sei auf folgende Punkte hingewiesen:

7.1    Keine Reduktion auf aktuelle Krise

Die aktuelle Krise darf nicht auf die Missbrauchs- und Vertuschungsskandale reduziert werden. Es geht um machtbesessene Strukturen und Ideologien, die diese Unkultur und deren Verharmlosung nicht nur ermöglichten, sondern auch förderten und immer neue Rechtfertigungen produzierten. Deshalb reicht es nicht, Kritik an moralischem Fehlverhalten zu üben und moralische Selbstverpflichtungen zu neuer Bescheidenheit und Dienstbereitschaft zu formulieren. Auch greift das Ergreifen von Vorsichtmaßnahmen und Kontrollmechanismen zu kurz. Die Kirchengemeinschaft wird insgesamt ein neues kirchliches Paradigma entwickeln müssen, das von den Prinzipien einer uneingeschränkten Geschwisterlichkeit, Partizipation, internen Gleichberechtigung und Solidarität mit allen ausgeht, die der Hilfe und Gemeinschaft bedürfen.

7.2    Diskussionen auf Augenhöhe

Bei den Diskussionen ist darauf zu achten, dass sie auf gleicher Augenhöhe geschieht. Auch bei der Vorbereitung von Beschlüssen haben die Bischöfe jedes Herrschaftswissen als solches offenzulegen und gegebenenfalls zu neutralisieren. Die Moderatorinnen und Moderatoren haben auf die angemessene Gewichtung solcher Diskurse zu achten. Den Bischöfen und anderen Trägern innerkirchlicher Macht steht bei den Gesprächen keinerlei Recht auf Vorzugsbehandlung zu.

7.3    Kein falscher Realismus

Der Berufung auf konkrete Machtverhältnisse, auf zu erwartenden Erfolg oder Misserfolg oder auf die zu erwartenden Reaktionen von Papst, Mitbischöfen oder vatikanischen Stellen darf in den Diskussion und Beschlussfassung kein Gewicht zukommen. Insbesondere ist kritisch auf die vielschichten Prozesse zu achten, damit sie nicht erneut auf Einheitsmeinungen reduziert werden, wozu die monopolisierte Lehr- und Leitungsmacht der Bischöfe neigt.

7.4    Keine Synodalität „von oben“

Gemäß dem päpstlichen Brief soll der „Synodalität von unten“ eine „Synodalität von oben“ folgen, „die es erlaubt, in spezifischer und besonderer Weise die kollegiale Dimension des bischöflichen Dienstes und des Kirche-Seins zu leben.“ Dieser – theologisch unpräzise formulierten – Doppelung von Synodalität ist mit Vorbehalt zu begegnen, weil eine „Synodalität von oben“ den eigentlichen Sinn der synodalen Teilnahme aller wieder aufhebt.

7.5    Amtskritische Dynamik

Die Konstellation der aktuellen Probleme bringt es mit sich, dass die Rechts- und Machtinteressen der Hierarchie unter starke Kritik geraten. Diese Dynamik ist nicht zu leugnen; gegebenenfalls ist auf die Angemessenheit bischöflicher Reaktionen zu achten, da sie naturgemäß zur Defensive neigen. Ziel dieser Dynamik ist keine Abschaffung der grundlegenden kirchlichen Ämter, sondern deren Rückführung auf eine Gestalt, die dem Geist Christi entspricht.
An erster Stelle stehen biblische und menschenrechtliche Argumente. Diskriminierende und abwertende Gegenargumentationen sollten nach beiden Seiten unterlassen oder akribisch zu begründet werden. Selbstverständlich werden den Bischöfen der gebotene Respekt und das gebotene Vertrauen entgegengebracht, aber schon Paulus hat Petrus widerstanden und auf dem Freimut seiner Gegenrede beharrt.

7.6    Machtmonopole auflösen

In erster Linie und maßgeblich sind die Skandale von Missbrauch und Vertuschung auf die institutionellen Machtkonzentrationen zu beziehen. Sie zeigen, wie nahe Machtmonopole bei der menschenfeindlichen Ausübung von physischer und geistlicher Gewalt sind. Indirekt tragen an diesen Skandalen auch kirchliche Gemeinden und andere Institutionen eine Mitverantwortung, da sie – oft wider besseres Wissen – in den vergangenen Jahrzehnten klerikale Machtverhältnisse geduldet und im Alltag akzeptiert haben. Deshalb ist auch das Kirchenvolk zum inneren Wandel aufzurufen, damit es sich zu mehr Widerständigkeit und eigener Entscheidungskraft bekehrt.

7.7    Fähigkeit zum Konflikt

Viele Diskurse über kirchliche Macht sind geneigt, diese Machtkonzentrationen, und seien sich noch so extrem und virulent, als ethisch neutrale Entwicklungen darzulegen und aus den Umständen der jeweiligen Zeit zu rechtfertigen. Dieser Ansatz führt in die Irre, denn solche Machtkonzentrationen waren in allen Epochen mit der verwerflichen Unterdrückung von Menschen verbunden. Deshalb haben sich Betroffene und engagierte Mitchrist/innen im Namen der christlichen Botschaft schon immer gegen solche Missbräuche gewehrt.
Der SW kann die Ehrlichkeit seiner Kritik und Selbstkritik dadurch unter Beweis stellen, dass er zu früheren Verfehlungen steht und sie benennt. In jedem deutschen Bistum und in den vatikanischen Instanzen kam es seit 1965 zu zahlreichen Missbräuchen von Macht, ungerechtfertigten Disziplinierungen und Entlassungen, falschen Beschuldigungen und skrupellosen Diskriminierungen.
Deshalb gehört zur Reform und Erneuerung sowie zur tätigen Neubesinnung über Macht auch das Bekenntnis zu Verfehlungen und Verletzungen der menschlichen Würde. Es ist zu hoffen, dass kirchliche Machtträger bzw. die Inhaber machtvoller Instanzen solche Verfehlungen – seien es ihre eigenen oder solcher ihrer Vorgänger – offen besprechen, die Opfer solcher Vorgänge in aller Form um Vergebung bitten und Möglichkeiten einer angemessenen Genugtuung erkunden. Ohne tätige und für alle sichtbare Reue ist keine Erneuerung zu erwarten.

8. Geschuldete Solidarität

Petrus hat über seine Untreue gegenüber Jesus geweint. Solchen Schmerz hat man angesichts der aktuellen virulenten Kirchenskandale bei Kirchenführern noch nicht gesehen. Laut KNA vom 27. Januar 2020 fühlt sich Kardinal Woelki bei der Umsetzung der vom SW beschlossenen Reformen frei. Die Beschlüsse der Synodalversammlung, so sein Argument, entfalten keine Rechtswirkung. Mit solchen formalen Äußerungen demonstriert er zum Projekt eine kühle Distanz. Er diskriminiert seine bischöfliche Verantwortung aufs tiefste, indem er sein machtfixiertes Leitungsverständnis, dieses – nach Ausweise der Missbrauchsskandale – katastrophale, von der christlichen Botschaft her in keiner Weise legitimierte Verständnis von kirchlicher Macht, unter Beweis stellt. Er ist zu diesem Solidaritätsmangel nur fähig, weil er von den wahren Gründen der aktuellen Krise nur wenig begriffen hat.

Es ist hier nicht die Aufgabe des SW, die gesamte Machtgeschichte der Kirche aufzuarbeiten, doch eines lässt sich mühelos erkennen: Im Rahmen des modernen Menschenrechtsbewusstseins und einer humanen Gesellschaftsgestaltung lassen sich die überlieferten Machtansprüche der Kirche nicht mehr aufrechterhalten, wenn sie für den christlichen Wahrheitsanspruch nicht zu einer Lebenslüge werden sollen. Die Opfer sind in großer Zahl unter uns. Deshalb sollten sich Kardinal Woelki und seine Parteigänger dessen bewusst sein: Ein Bischof, der sich in der gegenwärtigen Situation nicht auf ein gemeinsames krisenorientiertes Gespräch der Kirche in Deutschland einlassen will, verspielt seine Autorität. Er darf sich dann nicht wundern, wenn die ihm Anbefohlenen kraft ihres christlichen Gewissens das Band mit ihm zerschneiden, da sie sich an die Botschaft Jesu, und nicht an die Botschaft eines hochdekorierten Einzelgängers gebunden wissen. Wer nämlich die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt hat und auf vormodernen Machtkonstellationen besteht, gibt damit nicht der Wahrheit des christlichen Glaubens die Ehre, sondern verbaut den Menschen den Zugang zum von Christus zugesagten Heil.

Gliederung

Macht über die Seelen ‑ Kernkompetenz und Kernproblem des Katholizismus

1. Eine machtförmige Kirche

2. Eine Entwicklung von gut 1700 Jahren

3. Schlüsselepochen

3.1 Transformation zur Staats- und Volkskirche, 3.2 Übergang von der Spätantike zum Mittelalter, 3.3 Epoche der Gregorianischen Reformen, 3.4 Reaktion auf die Umbrüche der Reformation, 3.5 Monokratische Leitungs- und Lehrvollmacht, 3.6 Inkonsequenz des 2. Vatikanum

4. Wie Akzeptanz und Vertrauen erreichen?

4.1 Delegierte Macht, 4.2 Vertrauen und Transparenz, 4.3 Differenzierung der Strukturen, 4.4 Beispielhafte Konfliktfälle, 4.5 Abgrenzung und Kontrolle, 4.6 Respekt und Menschenwürde, 4.7 Vertrauensverlust als Gegenprobe

5. Minimale Forderungen

5.1 Funktionalität, 5.2 Regeln der Demokratie, 5.3 Entsakralisierung, 5.4 Verzicht auf Machtinsignien, 5.5 Einheit in Pluralität, 5.6 Reform des Kirchenrechts, 5.7 Reform der kirchlichen Lehrsysteme, 5.8 Ökumenische Lernbereitschaft, 5.9 Gemeinden als normgebende Basis

6. Kirchliche Macht und Spiritualität

6.1 Institution und Ereignis, 6.2 Kritik aus spiritueller Leidenschaft, 6.3 Blockade durch geistferne Strukturen, 6.4 Missverständnis Säkularisierung, 6.5 Spirituelle Quellen

7. Vom Ausmaß der fälligen Erneuerung

7.1 Keine Reduktion auf aktuelle Krise, 7.2 Diskussionen auf Augenhöhe, 7.3 Kein falscher Realismus, 7.4 Keine Synodalität „von oben“, 7.5 Amtskritische Dynamik, 7.6 Machtmonopole auflösen, 7.7 Fähigkeit zum Konflikt

8. Geschuldete Solidarität

 

Letzte Änderung: 9. Mai 2020