Stoppt die Papstwahl

Für eine zweijährige Frist zu Besinnung und Reform

Innerhalb und außerhalb der Kirchen führt die angekündigte Papstwahl zu einer Welle von Wünschen, Reformerwartungen und Vorschlägen zur Person des neuen Papstes. Das zeigt, dass die Menschen von dieser Institution noch viel erwarten. Zugleich aber wird der neue Papst mit übermenschlichen, geradezu messianischen Hoffnungen überladen. Das ist irreal und widerspricht einem schriftgemäßen Petrus-Dienst. Ich fordere deshalb, dass die Papstwahl, die unter den aktuellen Bedingungen zu keinem legitimen Ergebnis führen kann, für zwei Jahre aufgeschoben wird.

Dafür sind folgende Gründe zu nennen:

1. Eine Papstwahl ohne gesamtkirchliche Beteiligung ist nicht hinzunehmen und lässt sich kurzfristig nicht herstellen.

Auch bei großer Nachsicht können die stimmberechtigten Mitglieder des Kardinalskollegium – ausnahmslos Männer, von Päpsten ernannt und mit einem Durchschnittsalter von 72,5 Jahren – die Gesamtkirche nicht glaubwürdig repräsentieren; dies gilt auch für die übergroße Mehrheit der Bischöfe. Zudem befindet sich die innerkirchliche Kommunikation in einem katastrophalen Zustand. Solange die Bistümer und Bischofskonferenzen keine glaubwürdigen Repräsentanten ihrer Kirchen entsenden können und solange keine überzeugenden Beteiligungsschlüssel vorliegen, bleibt das Papstamt mit einem massiven Autoritätsdefizit belastet. Dem muss abgeholfen werden, bevor zu einer neuen Papstwahl geschritten wird. Ein Aufschub der Papstwahl widerspricht auch nicht den kirchenrechtlichen Bestimmungen. Sie setzen nämlich voraus, dass ein Papst gewählt werden kann, der in sinnvoller und christlicher Weise dem Wohl der Kirche dient. Im Augenblick ist das nicht der Fall.

2. Aus Gründen einer christlichen Geschwisterlichkeit ist die gegenwärtige Form des Papstamtes – ein Relikt aus mittelalterlichen und absolutistischen Epochen – nicht akzeptabel. Sie macht es unmöglich, heute einen Petrus-Dienst im ursprünglichen Sinn zu versehen. Eine angemessene Neugestaltung erfordert eine Zeit der gründlichen Besinnung, spirituellen Offenheit und rechtlichen Fantasie.

Gegen allen biblischen Geist und im Gegensatz zur gesamtkirchlichen Tradition sind im gegenwärtigen Papstamt verschiedenste Vollmachten konzentriert und monokratisch gebündelt. Aus biblischen, theologischen und zeitpolitischen Gründen ist dieser Zustand untragbar. Im Sinne der Schrift soll Petrus seine Geschwister stärken und nicht kontrollieren (Lk 22,32), der erste unter gleichrangigen Kollegen sein und kein Überapostel (2 Kor 11,5). Im Sinne kultureller Unterschiede hat die Kirche dezentral zu agieren und allem Zentralismus abzuschwören (1 Kor 9,20). Dem Rechnung zu tragen erfordert gründliche Überlegungen. Ohne diese Vorarbeit ist eine Papstwahl sinnlos.

3. Eine grundlegende Reform des Papsttums erfordert die Revision nicht nur disziplinärer, sondern auch theologisch dogmatischer Grundlagen. Dazu ist die Kooperation eines kirchenrechtlich hochrangigen Gremiums unentbehrlich. Es müsste die Autorität eines Konzils entweder in Anspruch nehmen oder zumindest vorwegnehmen.

Der 1870 definierte Primat des Papstes ist im Sinne der Schrift und der altkirchlichen Praxis zu relativieren oder mindestens zu öffnen. Die Ungleichbehandlung von Frauen in Fragen kirchlicher Ämter ist im Sinne von Gal 3,28 kategorisch aufzuheben. Die neuscholastisch objektivistische Sexualethik mit ihren gravierenden Folgen (Ehemoral und Unauflöslichkeit der Ehe, Geburtenregelung und Kondomverbot, Homosexualität) ist für ungültig zu erklären, weil sie von der Schrift nicht gedeckt ist. Entsprechende Lehrdefinitionen, die als unfehlbar gelten, sind im Lichte der Tradition und entsprechender Schriftzeugnisse neu zu bewerten.

Diese Punkte betreffen nicht einfach die Qualität, sondern die Legitimität einer zeitgemäßen Kirchenordnung. Deshalb kann kein Papstamt mehr gültig ausgeübt werden, das an den alten Lösungen festhält, die theologisch nicht überzeugen.

4. Man mag gegen diese Forderungen einwenden, sie ließen sich in einer so kurzen Zeit nicht regeln, da ihre Verwirklichung Jahre erfordere. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Papstwahl für zwei Jahre zu verschieben.

Der Aufschub einer Papstwahl ist höchst ungewöhnlich und im Kirchenrecht nicht vorgesehen. Doch liegen die Gründe für den Aufschub in einer außerordentlichen Situation. Gemeint ist die katastrophale Krise, in die Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ihre Kirche trotz anhaltender Warnungen manövriert haben. Sie und die Kardinäle haben die Reformimpulse des Zweiten Vatikanischen Konzils 50 Jahre lang hartnäckig blockiert, keinerlei Bereitschaft zu neuem Nachdenken gezeigt, dadurch die Glaubensgemeinschaft schwerst geschädigt und alle Autorität verspielt. Dass nicht gehandelt wurde, ist ausschließlich den Kirchenleitungen anzulasten. Zudem liegen die entsprechenden Analysen, Forderungen und theologischen Lösungen schon seit Jahrzehnten auf dem Tisch. Eine zügige Inventur der Reformbegehren ist also möglich.

5. Als Gremium, das die Reform vorantreibt und organisiert, kommt die Bischofssynode im Sinne der Ordentlichen Generalversammlung in Frage. Angesichts der außerordentlichen Situation und im Bewusstsein der dramatischen Notsituation tritt sie auf Initiative der drei dienstältesten Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zusammen.

Als Notstandsmaßnahme schlage ich vor: Das genannte Gremium tritt ohne Zeitverzug zusammen, handelt in eigenem Namen, setzt sich eine Tagesordnung und trifft eigene Entscheidungen. Es trägt dafür Sorge, dass die Einzelmitglieder in glaubwürdiger Weise diejenigen Kirchenmitglieder repräsentieren, für die sie handeln.
Das Gremium nimmt die Reformimpulse des Zweiten Vatikanischen Konzils im Sinne der Schrift und der frühen Kirchentraditionen auf. Dabei arbeitet es transparent, berät sich mit anerkannten Fachkräften aus Theologie, Rechts- und Humanwissenschaften und entwirft ein Reformprogramm, das eine Papstwahl als Grundlage dienen kann. Es sorgt – trotz enger Zeitgrenzen – für eine möglichst breite Diskussion in den verschiedenen, kulturell und national unterschiedlichen Teilkirchen. Der erarbeitete Reformvorschlag wird der dann erfolgenden Papstwahl zugrunde gelegt; an dessen Anerkennung wird die umfassende Kirchengemeinschaft Legitimität und faktische Autorität des kommenden Papstes messen.

6. Im Sinne der Schrift beansprucht der Petrus-Dienst eine ökumenisch universale Geltung und bildet dennoch das wichtigste ökumenische Hindernis. Deshalb erfordert seine Neugestaltung Absprachen und ein Einvernehmen mit anderen Kirchen, bevor dieses Amt neu besetzt wird.

Ebenso wenig wie die Orthodoxen und die Anglikanischen Kirchen lehnen die Kirchen der Reformation einen Petrus-Dienst prinzipiell ab. Sie verwerfen aber dessen rechtliche Überordnung, erst recht die monokratischen Strukturen. Diese Fragen sind wenigstens vorläufig mit den genannten Kirchen zu besprechen, sodass das Petrusamt nicht weiterhin das wichtigste ökumenische Hindernis bleibt.

7. Sollte das Konklave dennoch – unter ohne Rücksicht auf den Zustand der Kirche – einen Papst wählen, mangelt diesem definitiv jeder Anspruch auf Autorität, falls er nicht wenigstens grundlegende Reformen im besprochenen Sinne ankündigt.

Angesichts der genannten schwersten Mängel ist die aktuelle Besetzung des Papstamtes unverantwortlich. Sollte sie dennoch geschehen, ist darauf zu achten, was der im Konklave gewählte Mann in der Benediktionsloggia und am Tag seiner Amtseinführung ankündigt. Es wird dann eine Ermessensfrage sein, inwieweit man ihm dennoch wirkliche Autorität zubilligt.

8. Wer diese Lösung inakzeptabel findet, sollte bedenken: Seit nunmehr fünfzig Jahren hat sich die Kirchenleitung hartnäckig und unbelehrbar den anstehenden Reformschritten im Sinne der Schrift, der großen Tradition und der Ökumene verweigert; die Schuld am aktuellen Zustand fällt auf sie zurück.

Durch diese Verweigerungshaltung hat sie mit der Glaubwürdigkeit der römisch-katholischen Kirche Raubbau getrieben, innerhalb und außerhalb der Kirche die vielen Opfer ihres Regimes verhöhnt und ihren eigenen Triumph der gebotenen Solidarität mit den Verlorenen vorgezogen. Um der Kirche willen darf und muss nach fünfzig Jahren die Geduld der Kirchengemeinschaft am Ende sein.

»Was ihr den Geringsten meiner Brüder und Schwestern getan habt, das habt ihr mir getan.« (Mt 15,40). Wer die zentrale Bedeutung dieses Jesuswortes erkannt hat, kann in der zeitlichen Vakanz des päpstlichen Stuhles kein wirkliches Problem erkennen, denn Jesus hat nicht das Kommen der Kirche und keinen Stellvertreter Christi, sondern das Kommen des Gottesreiches angekündigt.

(Publik-Forum online vom 19. 02 2013)

 

 

Letzte Änderung: 13. Juli 2017