Aufruf zur Eigenverantwortung der Gemeinden

I. Entschiedenes Handeln

1. Es rumort in der römisch-katholischen Kirche. Sie hat sich in einen irreparablen Umbruch mit schweren Verlusten manövriert, die die Krise der Reformation weit übersteigen. Die hierarchische Elite samt offizieller Lehre, eine beunruhigte Theologie, das vielbeschworene Gottesvolk sowie die wachsende Masse von Ausgetretenen driften wie tektonische Platten auseinander. Ein Erdbeben jagt das andere. Sie alle hinterlassen einen dramatischen Verfall an Glaubwürdigkeit, und dies in einem Augenblick, da die Botschaft Jesu weltweit angesehener und aktueller ist denn je. Alle Kontinente sind betroffen, auch wenn das Epizentrum in Europa liegt.

2. Die Gründe für die Krise sind vielfältig, doch alle konzentrieren sich in einem Schlüsselproblem: diese Kirche hat sich zu einem kolossalen Machtapparat entwickelt. Belehrung und Unterwürfigkeit, Befehl und Gehorsam sind zu ihren wichtigsten Kennzeichen geworden. Jetzt, da nach 55 Jahren die jüngsten Reformimpulse des 2. Vatikanischen Konzils aufgebraucht sind, bleibt uns nur noch ein Weg des rettenden Neubeginns: Die Kirchengemeinden müssen sich zu einem entschiedenen Handeln ermächtigen und Eigenverantwortung übernehmen. Wir wollen nicht die Kathedralen und Bischofspaläste stürmen, doch wir erkennen die aktuellen Kirchenleitungen nicht mehr an, bis ihre Funktionen im Geiste Jesu neu mit uns ausgehandelt sind. Wir wollen in ihnen nicht die Stimme der Mietlinge, sondern die Stimme des Guten Hirten hören

II. Nachfolge Jesu statt Machtdemonstration

3. Eine Erneuerung muss bis ins 4. Jh. zurückgreifen, als die Kirche zur offiziellen Volks- und Staatskirche wurde. Bis heute herrscht in ihr kaiserlicher Purpur. Seit den ersten Konzilien wird der Glaube in erzwingbare und rechtlich kontrollierbare Formeln gekleidet, und später werden die Kompetenzen der Amtsträger ins „Übernatürliche“ überhöht. Heute durchzieht eine unchristliche Machtförmigkeit den gesamten Glaubensvollzug; diese Perversion ist aufzudecken und zu überwinden. Die Schrift lehrt weder Glaubensgehorsam noch kirchliche Gesinnung, sondern engagierte Nachfolge.

4. Die Logik eines machtförmigen Glaubens ließe sich an zahllosen Beispielen demonstrieren. Genannt seien: Gott als allmächtiger Herr, Christus als herrscherlicher Pantokrator, die Sakramente als objektive Heilsmittel, die Kirche als heilsnotwendige Institution, der Papst als Stellvertreter Christi, das unauslöschliche Merkmal der Priesterweihe, der Wesensunterschied zwischen Klerikern und Laien, die Hintanstellung der „objektiv weiheunfähigen“ Frau. Das alle Machtansprüche zementierende Dokument Dominus Iesus fasst – noch im Jahr 2000! – die gesamte Überlegenheitsideologie beinhart zusammen. Wer sich mit diesen Glaubensgestalten identifiziert, ist unmerklich vom Virus einer autoritären Machtideologie infiziert.

5. Seit dem Übergang ins Mittelalter geraten die Wahl- und Mitbestimmungsrechte der Gemeindemitglieder in Vergessenheit, und seit dem 12. Jh. wird im Westen unter der Führung Roms ein unkontrolliert autoritäres System aufgebaut, das nicht mehr auf dem Vertrauen und einer erworbenen Autorität ruht. Für jede weitere Reform muss die Wiederherstellung der ursprünglichen Rechte als minimale und unverzichtbare Bedingung gelten, weil nur sie die christliche Freiheit (Gal 5,1) in wirksamer Weise schützen kann.

6. Ein Programm zur Selbstautorisierung der Gemeinden dient keiner simplen Machtkonkurrenz. Es hat nur Sinn, wenn es die angedeuteten Fehlentwicklungen im angezielten Erneuerungsprozess überwindet; eine reine Machtübernahme würde die alten Missstände bloß reproduzieren. Es handelt sich um einen lebenspraktischen, theologischen und spirituellen Erneuerungsprozess, der das gesamte Gemeindeleben betrifft und bereit ist, die nicht von oben delegierte, sondern in der Taufe unmittelbar zugesprochene Verantwortung selbst zu übernehmen. Genannt seien drei Aspekte: Neubeginn, Reform und Geschwisterlichkeit.

III.  Neubeginn

7. Auf den ersten Blick ist dieser Appell als Rettungsaktion zu verstehen. Die Kräfte der offiziellen, bislang etablierten Kircheneliten sind endgültig erschöpft; wir brauchen einen Neubeginn. Angesichts der globalen Vielfalt einer Weltkirche wäre es müßig, auf die eine inspirierende Person wie etwa Franz von Assisi, Martin Luther, Jean Calvin oder einen großen Reformpapst zu warten. Gegenüber Papst Franziskus gilt eine kritische, am Geist Jesu zu bemessende Loyalität.

8. Hilfe muss von Menschen kommen, die sich als engagierte Christinnen und Christen zusammenschließen und versuchen, ihren Glauben im gegenseitigen Einverständnis authentisch zu leben und die Botschaft Jesu in die gegenwärtige Gesellschaft zu tragen. Diese erneuerte Lebenspraxis muss von unten, also ohne amtlich formale Legitimation wachsen können. Nur so lassen sich die unterschiedlichsten Sprachen, Kulturen und sozialen Schichten sowie individuelle und kollektive Impulse einbeziehen.

9. Es wäre nicht sinnvoll, nach neuen spektakulären Initiativen Ausschau zu halten. Was sich anbietet, wird wohlwollend geprüft; doch viel wichtiger ist es, das aktuelle Wirken des Geistes in vielen Gemeinden und Gemeinschaften auf allen Kontinenten aufzuspüren und ins gemeinsame Gespräch einzubringen. Viele Initiativen haben sich schon vernetzt, die Erneuerung ist im Gange. Dabei ist nicht nur auf internationale Vernetzungen, sondern auch auf flexible örtliche und mediale Kontakte an der Basis zu achten.

IV. Reform

10. Auf den zweiten Blick ruft dieser Appell zur Reform im gängigen Wortsinn auf, also zur Rückkehr zu den vernachlässigten Kräften, die eine innere Erneuerung ermöglichen. Reform ist als Programmwort zwiespältig, denn es könnte auch nostalgische Gefühle oder konservative Ideale stützen. Es bedarf also der Prüfung, ob die angezielte Erneuerung die Zeichen der Zeit wirklich im Sinne der Botschaft Jesu aufgreift.

11. Ein historischer Rückblick kann die fundamentale Bedeutung dieser Reform illustrieren. Inhaltlich geht es primär auch hier um die Überwindung klerikaler und autoritärer Verhältnisse, die seit Jahrhunderten schon auf der Tagesordnung steht. Schon die letzten Laterankonzilien (1215 und 1512) und das Konzil von Trient (1545-63) haben in entscheidenden Punkten versagt, die reformorientierten Beschlüsse des Konzils von Konstanz (1414-18) wurden später widerrufen und Impulse des 2. Vatikanischen Konzils (1962-65) bis heute blockiert.

12. Der Reformappell wendet sich also gegen eingeübte Überzeugungen, Haltungen und die offizielle Kirchenpraxis. Sie sind den traditionellen Gemeinden vieler Länder tief eingebrannt, dies oft in antiprotestantischer, modernitäts-, wissenschafts- oder demokratiefeindlicher Prägung, und wirken geradezu als Marker katholischer Identität. Deshalb provozieren Reformaktionen bis in höchste Kirchenkreise hinein erbitterten, wenn nicht gar feindlichen Widerstand. Die Liste der gemaßregelten und verurteilten Männer und Frauen ist lang, und noch immer werden reformorientierte Mitstreiter/innen aus der Kirche gedrängt. Umso entschiedener sind die Fehlentwicklungen mit intellektueller, spiritueller und gelebter Überzeugung an den Pranger zu stellen und an der ursprünglichen Botschaft zu messen.

13. Klar ist aber auch: Seit Jahrhunderten, insbesondere in den vergangenen 55 Jahren wurden überzeugende Reformkonzepte entwickelt, die biblisch, geschichtlich, theologisch und menschenrechtlich vielfältig abgesichert sind. Die kirchenoffiziellen Blockaden werden immer klarer als Versuch entlarvt, die eigenen hierarchischen Vorrechte zu retten. Die Schleifung dieser Bastionen ist eine Frage der Zeit.

V. Geschwisterlichkeit statt Überlegenheit

14. Auf den dritten und entscheidenden Blick ruft dieser Appell zur inneren Korrektur kirchlicher Beziehungen und Strukturen auf. Sie sollen das Leitprinzip überlegener Macht durch den Geist der Geschwisterlichkeit, die dominierende Tendenz zur Selbsterhaltung durch Solidarität mit einer orientierungsarmen Gesellschaft ersetzen. Dabei entreißen die Gemeinden den Kirchenleitungen keine Verfügungsmacht zum eigenen Vorteil, vielmehr ist die autoritäre Machtqualität der Hierarchie durch ein sachgemäßes und konsequentes Zusammenwirken abzulösen, das sich an offener Kommunikation, an Einverständnis und an der Nächstenliebe orientiert.

15. Inspirierende Vorbilder sind deshalb bei außerordentlichen charismatischen Personen und Bewegungen zu suchen, die sich mit ihrem ganzen Leben für Bedürftige, Bedrohte und Diskriminierte einsetzten. Ebenso wichtig sind spirituelle, theologische und soziologische Konzepte, die das Kalkül politischer Macht durch den Respekt vor Dialog und gegenseitiger Kooperation ersetzen. Sie sind unter anderem im Raum eines biblisch, kontextuell und emanzipatorisch orientierten Denkens zu suchen.

16. Anleitung zu einer entsprechenden Gemeindestruktur ist bei Paulus zu finden. Er bietet kein vorgegebenes Amtsmodell mit entsprechenden Befugnissen, sondern erkennt alle Fähigkeiten als „Charismen“ an, die jemand ins Gemeinwohl der Gemeinde einbringt. Zwar ergeben sich auch daraus bestimmte Rollen (Apostel/in, Lehrer/in, Zungenredner/in, Übersetzer/in). Doch im 1. Korintherbrief nennt er keine Überinstanz, die – wie in späteren Dokumenten ‑ formale Kontrollen, Amtseinsetzungen, Ordinationen oder sakramentale Weihen ausübt. Natürlich müssen Gemeinden handlungsfähig sein; deshalb bedarf es einer aktiven Gemeindeleitung, die gegebenenfalls auch der Gemeinde gegenübersteht. Doch alles spricht dafür: Wichtige Entscheidungen werden im gegenseitigen Gespräch und Einverständnis sowie unter Berufung auf die Botschaft Jesu getroffen.

17. Eine spirituelle Grundlage für gemeinschaftliches Handeln ist im Pfingstbericht vorgegeben: die Kraft des Geistes, d.h. der Liebe, der Solidarität und der gegenseitigen Kommunikation ist allen gleichermaßen geschenkt. Bei aller späteren Formalisierung von Leitungsbefugnissen hat sich bis zum Ende der Spätantike die Überzeugung durchgehalten, dass Bischöfe von ihren Gemeinden zu wählen sind. Es geht, um es zugespitzt zu formulieren, nicht um formalisierte Macht, sondern um das Anerkennen von sachgemäßer Autorität, die zu einem stellvertretenden Handeln ermächtigt.

VI. Vollzug der eigenen Freiheit

18. Die neue Autorität einer Gemeinde beginnt als spiritueller Prozess. Die Gemeinde muss sich in ihrer Praxis des tiefen Grabens bewusst werden, der die befreiende Botschaft Jesu vom machtförmigen Gehorsamsglauben unserer Tradition unterscheidet. Nur so erhält eine Gemeinde die innere Kraft, eigenverantwortliche Wege zu gehen. Ihre Selbstautorisierung beginnt also mit einer verantwortungsvollen Arbeit an ihrem Glauben und ihrem Weltverständnis.

19. In diesem spirituellen Prozess stellt sich die neue Autorität von alleine ein. Die Gehorsamsbindung an verordnete Glaubensregeln löst sich ins Nichts auf und die neue Freiheit kann zum Durchbruch kommen. Selbstautorisierung meint also keine Aneignung fremder Kompetenzen, sondern die Entdeckung einer elementar christlichen, von keinen Machtgelüsten infizierten, sondern Freiheit gewährenden Autorität und verpflichtender Verantwortung. „Die Salbung, die ihr von Ihm empfangen habt, bleibt in euch, und ihr braucht euch von niemand belehren zu lassen“ (1 Joh 2,27).

20. Dennoch bleibt der konkrete Vollzug dieser Freiheit ein Wagnis, denn zwischen neu gewonnener Selbständigkeit und verantwortlicher Kooperation ist je neu ein kluges und ausgewogenes Verhältnis zu finden. Im Sinne der neuen Autorität sind Konflikte gegebenenfalls auszutragen, aber nicht zu suchen.

VII. Gemeindeleitung

21. Jede Gemeinde, der an der Zukunft des Christentums liegt, hat die Verantwortung, das Recht und die Autorität, ihre Grundfunktionen im Sinne der christlichen Botschaft auszuüben: in Weitergabe des Glaubens, in Diakonie, Gottesdienst und Selbstverwaltung. Die Gemeinde muss darauf bestehen, dass ihr im Sinne ihrer ureigenen Autorität die ihr zustehenden Kompetenzen eingeräumt werden.

22. Dazu gehören das Recht und die Pflicht, selbst für die Wahl und nähere Ausgestaltung ihrer Gemeindeleitung zu sorgen. Sollte dabei eine Bistumsleitung ihre Mitwirkung verweigern, steht es ihr zu, Gemeindeleiter/innen in eigener Regie einzusetzen. Entsprechende theologisch begründete Modelle liegen vor. Dabei spielt der Zugang zu den „Weiheämtern“ eine sekundäre Rolle. Wer nämlich – als Einzelperson oder im Verband eines Teams – zur Leitung einer Gemeinde bestellt ist, der/dem steht es automatisch zu, auch die sonntägliche Zusammenkunft zu leiten, die Taufe zu spenden und schuldig Gewordenen (ebenfalls im Namen der Gemeinde) Gottes Vergebung zuzusprechen.

VIII. Geschlechtergerechtigkeit als Testfall

23. Die Ungleichheit von Frauen in der römisch-katholischen Kirche und der damit praktizierte Sexismus betreffen nicht nur die Frage der Weiheämter, sondern auch die umfassende Glaubwürdigkeit der Institution. Trotz pathetischer Beteuerungen des Gegenteils werden Frauen schon durch die Diskussion ihrer „besonderen Berufung“ und der bekannten Weiheverbots-Argumente diskriminiert. Deshalb können in geistlicher Autorität handelnde Gemeinden und Gemeinschaften im Namen Jesu souverän auf solche absurden Diskussionen verzichten, denn in Sachen christlicher Freiheit und Berufung gibt es zwischen Mann und Frau keinen signifikanten Unterschied (Gal 3,28).

IX. Nächste Schritte

24. Kein Erneuerungsprozess beginnt am Nullpunkt. Der Aufruf zu eigenverantwortlichen Gemeinden soll zu keiner neuen Organisation führen, sondern die vielen reformorientierten Gemeinden, Gemeinschaften und Gruppierungen dazu anregen, ihre Reformgedanken und Reformziele kritisch zu schärfen und sich im Sinne dieses Appells gezielter zu vernetzen.

25. Ziel ist es, in den reformorientierten Gemeinden und Gemeinschaften die aktuellen Reformaktivitäten und Reformkonflikte vor dem Hintergrund einer entschlossenen Machtkritik neu zu besprechen, zu bewerten und im Vergleich mit der Situation anderer Gemeinden einzuordnen. Es soll klar werden: Jede Gemeinde, die nach sorgfältiger Überlegung und bestem Gewissen im Geiste Jesu handelt, lebt aus einer Autorität, die ihr nicht wegkontrolliert oder abgesprochen werden kann.

26. In den reformorientierten Gemeinden und Gemeinschaften sollte es von Anfang an gelingen, die oft verdeckten Unterschiede zwischen einer ambivalenten Kompromiss- und einer konsequenten Gesinnungshaltung zu markieren. Die erste Haltung ist auf Konsens bedacht, führt in der Regel jedoch zu repressiven Reaktionen und versucht, die Erneuerer als lästige und kirchenkritische Bittsteller zu desavouieren. Die zweite Haltung orientiert sich an einer unbestechlichen Klarheit, die zwar die Diskussionen erschwert, aber die verschleierten Motive und Grundhaltungen offenlegt.

27. Damit diese Konsequenz nicht zur Rechthaberei führt, sollte sie spirituell reflektiert und abgesichert werden. Ein neuer Klerikalismus an der Basis ist unerwünscht.

28. Deshalb sollten Erneuerungskonzepte und entsprechende Aktionen nicht als abstrakte Prinzipiendiskussionen hochstilisiert werden. Es geht darum, konkrete Verhältnisse zu verändern und sich für die Korrektur genau beschriebener Missstände einzusetzen und konkrete Fälle darzulegen. Die reformorientierten Gemeinden und Gemeinschaften argumentieren auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen eines rasanten Glaubwürdigkeitsverlusts der gemeinsamen Sache.

29. Angesichts einer weithin säkularisierten Kultur empfiehlt sich in der Argumentation eine Doppelstrategie. Innerchristliche bzw. innerkirchliche Gründe konfrontieren die Insider mit ihrer eigenen Denkwelt. Human und menschenrechtlich orientierte Überlegungen stellen die gesellschaftspolitische Bedeutung der Reformziele heraus. Sie zeigen, dass innerkirchliche Verhältnisse immer auch stellvertretend für gesellschaftliche Zustände und Ereignisse stehen.

30. Eigenverantwortliche Gemeinden betrachten ihre Bischöfe und andere kirchenleitende Organe nicht als Konkurrenten oder Feinde. Langfristiges Ziel sind kontinuierliche Gesprächsorgane, die sich über aufbrechende Konfliktpunkte austauschen. Doch setzen diese Gespräche die unbestreitbare Autorität der Gemeinden voraus. Sie begegnen den Kirchenleitungen bedingungslos auf gleicher Augenhöhe und in unbedingter Transparenz.

31. Gemeinden eigener Autorität gehen davon aus, dass die jeweils anstehenden Wahlen der Ortsbischöfe unter fairer und signifikanter Mitwirkung der Gemeinden stattfinden. Andernfalls haben diese Bischöfe keine Anerkennung verdient. Dieser Anerkennungsentzug wäre kein Akt der Kirchenspaltung von Seiten des Kirchenvolkes, sondern die Folge seiner Missachtung, also eine Kirchenspaltung von oben. Es ist besser, solche Bruchlinien offenzulegen, als auf Kosten einer allgemeinen Glaubwürdigkeit zu verschweigen. Bei der Wahl und Einsetzung von gemeindeleitenden Personen gelten analoge Grundsätze.

X. Schluss

32. Genau genommen ist das Modell von Gemeinden in selbständiger Autorität nicht neu. Ansatzweise gibt es sie in vielen, ausgeprägt vor allem in deutschsprachigen Ländern. Angesichts des aktuellen Zusammenbruchs der klassischen Seelsorge in ungezählten Bistümern führen neue, eigenverantwortliche katholische Gemeinden, oft auch ökumenisch ausgerichtet, nicht zum Niedergang der katholischen Kirche, sondern zum Aufblühen einer neuen Kirchengestalt, die zu einer neuen Gegenwart der christlichen Botschaft und Lebenspraxis in unserer Gesellschaft führt.

33. Deshalb ist dieser Aufruf auch an die kirchenleitenden Organe gerichtet, damit auch sie die Zeichen der Zeit erkennen und entdecken, welchen Rettungsanker sie in dieser Zeit des grassierenden Kirchenverlusts ergreifen können.

Tübingen, an Ostern 2020                                                    Hermann Häring

Nachwort

Um Impulse zur Eigenverantwortung der Gemeinden habe ich Hermann Häring ursprünglich im Hinblick auf das Vernetzungsgespräch deutschsprachiger Reformgruppen gebeten, das am 30. März 2020 in Luzern hätte stattfinden sollen – wie jedes Jahr im Umfeld der Preisverleihung der Herbert Haag Stiftung für Freiheit in der Kirche. Wegen Corona-bedingter Verschiebung habe ich ihn eingeladen, seine Überlegungen zu Papier zu bringen.

Ich danke Hermann Häring herzlich und freundschaftlich, dass ich diese fundamentalen Überlegungen zur Freiheit in der Kirche nun zum Abschluss meiner Präsidentschaft am 30. April 2020 allen Freundinnen und Freunden der Herbert Haag Stiftung zukommen lassen darf.

Uster / Luzern, Ende April 2020                                                      Erwin Koller

Der authentische Originaltext ist auf der Homepage der Herbert-Haag-Stiftung veröffentlicht. Dort befinden sich auch eine englische und eine französische Übersetzung des Textes.